Diese Veröffentlichung der FLL soll seit 2008 Hilfe bei Streitigkeiten zwischen Auftraggebern bzw. Auftragnehmern bieten, ob bestimmte Leistungen „Besondere Leistungen“ mit gesondertem Vergütungsanspruch sind, oder „Nebenleistungen“, die nicht gesondert vergütet werden müssen und auch ohne Erwähnung im Vertrag zu den vertraglich vereinbarten Leistungen gehören. Konkret soll dazu eine Auflistung aller Leistungen der Landschaftsbau-Fachnormen DIN 18915 bis DIN 18920 und deren Zuordnung zu „Besonderen Leistungen“ oder „Nebenleistungen“ gemäß VOB/B, ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“, ATV DIN 18320 „Landschaftsbauarbeiten“ bzw. zu Leistungen, die nach der gewerblichen Verkehrssitte zur Leistung gehören, dienen.
Prof. Martin Thieme Hack
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