Kosten von Bauvorhaben oder einer Dienstleistung müssen eindeutig zu definieren sein und dargestellt werden können. Als Treuhänder des Bauherren ist der Landschaftsarchitekt dazu verpflichtet, eine seriöse Kostenplanung vorzunehmen. Durch die Kostensteuerung ist es ihm möglich, auftretende Abweichungen frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. Eine Überarbeitung der Ausgabe von 2000 und eine Ergänzung mit einem Excel-Tool soll in 2008 veröffentlicht werden.
Alfred Ulenberg
Michael Fuchs
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