AG Kostenplanung im GaLaBau, DIN 276

Gremienhintergrund/-ziel

Kosten von Bauvorhaben oder einer Dienstleistung müssen eindeutig zu definieren sein und dargestellt werden können. Als Treuhänder des Bauherren ist der Landschaftsarchitekt dazu verpflichtet, eine seriöse Kostenplanung vorzunehmen. Durch die Kostensteuerung ist es ihm möglich, auftretende Abweichungen frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. Eine Überarbeitung der Ausgabe von 2000 und eine Ergänzung mit einem Excel-Tool soll in 2008 veröffentlicht werden.

Gremienleitung

Alfred Ulenberg

Ansprechpartner FLL-Geschäftsstelle

Michael Fuchs

Suche


Geschäftsstelle

Colmantstr. 32, D-53115 Bonn

Tel:

(+49) 0228 - 965010 - 0

Fax:

(+49) 0228 - 965010 - 20

E-Mail:

info(at)fll.de

Geschäftszeiten:
Mo.-Fr.:  8:30 - 17:00