Allgemeine Hinweise

Gelbdrucke können in dem genannten Zeitraum bestellt werden als

  • Download und gedruckte Version im Onlineshop
  • nur gedruckte Version in der FLL-Geschäftsstelle
    per Fax 0228-965010-20 oder per E-Mail

Sollten Sie nach kritischer Prüfung der Entwürfe Einsprüche geltend machen wollen, bitten wir Sie, diese an die FLL zu senden. Um Ihnen und uns die Aufbereitung zu erleichtern, können Sie als Arbeitsgrundlage zur Zusammenstellung Ihrer Hinweise die eingestellten Formular-Dateien (MS Word-Format) verwenden.

 

Gelbdruck zu Freibädern mit biologischer Wasseraufbereitung

Richtlinien für Planung, Bau, Instandhaltung und Betrieb von Freibädern mit biologischer Wasseraufbereitung

Vom 20. Juli bis 27. Oktober 2010 läuft das 3-monatige Einspruchsverfahren.

Der Gelbdruck kann bei der FLL-Geschäftsstelle per Fax:0228 965010-20 oder E-Mail und im FLL-Onlineshop als Druck oder PDF-Download käuflich erworben werden.

Bitte nutzen Sie das Formular für Ihre Stellungnahmen zum o.g. Gelbdruck und beachten Sie unbedingt den Stichtag (Ausschlussfrist) am 27. Oktober 2010!

Ein wichtiger Schwerpunkt der Überarbeitung ist die neue Berechnung der Nennbesucherzahl. Weitere Hintergrundinformationen können den folgenden Veröffentlichungen entnommen werden:

Im Zusammenhang mit dem o. g. FLL-Gelbdruck möchten wir darauf hinweisen, dass folgende Regelwerke der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB) als Entwurf (Blaudruck) vorliegen:

  • DGfdB R 65.04 Funktionsprüfung von Anlagen zur Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser nach DIN 19643: 1997-04 und Ultrafiltrationsanlagen
  • DGfdB R 65.09 Überprüfung der hydraulischen Funktion von Aufbereitungsanlagen von Freibädern mit biologischer Wasseraufbereitung

Diese beiden Regelwerke können bei der DGfdB käuflich erworben werden. http://www.baederportal.com/index.php?id=677


Terminverschiebung Gelbdruck Innenraumbegrünung

Verschiebung des Gelbdrucks zu den überarbeiteten FLL-„Richtlinien für die Planung, Ausführung und Pflege von Innenraumbegrünungen

Mit der Pressemeldung vom 28.6. wurde die Fachöffentlichkeit auf das 3-monatige Einspruchverfahren (Gelbdruck) zu den überarbeiteten FLL-„Richtlinien für die Planung, Ausführung und Pflege von Innenraumbegrünungen“ aufmerksam gemacht. Dieser sollte im Zeitraum 13.7.-13.10. durchgeführt werden.

Seit dem 12.7.bekannte aktuelle Forschungsergebnisse wirken sich gravierend auf den Gelbdruckentwurf aus und haben außerdem für die Kunden- und Zielgruppen der FLL große Relevanz. Daher hat sich die FLL zu einer Terminverschiebung des Gelbdrucks entschlossen. Es ist vorgesehen, dass der Gelbdruck nunmehr etwa Mitte August starten wird.

Unbeschadet dieser fachlich notwendigen Terminverschiebung können sich Interessierte für den Gelbdruck vormerken lassen. Die Adressen werden von der FLL-Geschäftsstelle gesammelt und angeschrieben, sobald der Gelbdruck vorliegt.

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