Am 11. November 2011 trafen sich die Mitglieder des Regelwerksausschusses (RWA) und des zugehörigen Arbeitskreises (AK) zu einem 1. Resümee in Geisenheim. Erfahrungen über Etablierung und Akzeptanz des Regelwerks in der Fachöffentlichkeit sowie evtl. Überarbeitungs- und Ergänzungsbedarf waren Themen des Erfahrungsaustausches.
Nach einhelliger Meinung der anwesenden Experten entsprechen die Inhalte der Empfehlungen mit Ihren erstmals bundesweit definierten Mindestanforderungen an die Planung, Installation und Instandhaltung von vollautomatischen Bewässerungsanlagen nach wie vor dem Stand der Technik und sollen mit Unterstützung aller Beteiligten breiter bekannt gemacht und beachtet werden.
Darüber hinaus sollen die Empfehlungen nach erneuter inhaltlicher Überprüfung unter Ergänzung von wandgebundenen Fassadenbegrünungen als zusätzlicher Sonderbauweise ab 2013 überarbeitet werden. Ziel ist, die 2. überarbeitete und ergänzte Auflage als Richtlinien zur GaLaBau 2014 zu veröffentlichen.
mehr: Pressemeldung „Zwischenbilanz“
Mit den Regel-Saatgut-Mischungen (RSM) werden bereits seit 1978/1979 jährlich für die verschiedenen Anwendungsbereiche und Standortverhältnisse geeignete und genau definierte Saatgut-Mischungen zusammengestellt, die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Bei ihrer Verwendung und der fachgerechten Herstellung und Pflege ist der anhaltende Begrünungserfolg gewährleistet.
Die RSM 2012 sind ab Anfang Dezember für 14,50,- EUR (zzgl. 3,75 EUR Versandkosten) bei der Geschäftsstelle der FLL (auch im FLL-Online-Shop als Broschüre und als kostenpflichtiger Download) zu beziehen. Ein jährliches Abonnement ist ebenfalls möglich.
mehr: Pressemeldung „Neue RSM 2012“
Die neue „ZTV-Wegebau“ gilt für das Befestigen von Verkehrsflächen mit Pflastersteinen und Platten aus Betonstein, Betonwerkstein, Pflasterklinker, Pflasterziegel, Naturstein und Naturwerkstein in ungebundener, gebundener, teilgebundener, versickerungsfähiger und begrünbarer Bauweise und ergänzt damit die ATV DIN 18318 um zulässige Bauweisen für Flächen, die nicht für Schwerverkehr oder ganz ohne Verkehrsbelastung vorgesehen sind.
mehr: Pressemeldung „Gelbdruck ZTV-Wegebau“
Im Rahmen des offiziellen Einspruchsverfahrens vom 09.01.2012 – 09.04.2012 können Interessierte den Gelbdruck bei der FLL anfordern und ihre Einsprüche geltend machen. Diese sollten als solche kenntlich gemacht werden und möglichst nachvollziehbar formuliert werden. Die FLL nimmt auch gerne Stellungnahmen per E-Mail entgegen. Als Arbeitsgrundlage zur Zusammenstellung der Hinweise/Einsprüche kann eine entsprechende Word-Datei genutzt werden.
Während des Einspruchsverfahrens vom 09.01.2012 – 09.04.2012 kann der Gelbdruck für EUR 7,50 bei der Geschäftsstelle der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) angefordert oder im FLL-Onlineshop als Download oder Broschüre bestellt werden.
Der Geltungsbereich der neuen FLL-„Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung der Übergangsbereiche von Freiflächen zu Gebäuden“ umfasst die fachgerechte Planung und Ausführung des Fassadensockels im Übergangbereich zwischen der abgedichtetem Gebäudeaußenwand und der angrenzenden Freifläche. Die vorliegenden Empfehlungen definieren die wesentlichen Anforderungen an die Anschlüsse der unterschiedlichen Freiflächentypen an die gebräuchlichsten Außenwand- und Sockelkonstruktionen. Je nach Art und Ausführung der erdberührten Gebäudeteile können bei der Herstellung der landschaftsgärtnerischen Leistungen ergänzende Maßnahmen zum Schutz des Gebäudes erforderlich sein. Hierzu werden technische Ausführungen in einer Vielzahl von Varianten dargestellt.
Im Rahmen des offiziellen Einspruchsverfahrens vom 16.01.2012 – 16.04.2012 können Interessierte den Gelbdruck bei der FLL anfordern und ihre Einsprüche geltend machen. Diese sollten als solche kenntlich gemacht werden und möglichst nachvollziehbar formuliert werden. Die FLL nimmt auch gerne Stellungnahmen per E-Mail entgegen. Als Arbeitsgrundlage zur Zusammenstellung der Hinweise/Einsprüche nutzen Sie bitte die entsprechende World-Datei.
Während des Einspruchsverfahrens vom 16.01.2012 – 16.04.2012 kann der Gelbdruck für EUR 7,50 bei der Geschäftsstelle der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) angefordert oder im FLL-Onlineshop als Download oder Broschüre (bitte entsprechende Links auf den jeweiligen Artikel ergänzen) bestellt werden.
mehr: Pressemeldung „Gelbdruck Fassadensockel“
Colmantstr. 32, D-53115 Bonn
Tel: | (+49) 0228 - 965010 - 0 |
|---|---|
Fax: | (+49) 0228 - 965010 - 20 |
E-Mail: |
Geschäftszeiten:
Mo.-Fr.: 8:30 - 17:00