RWA Gehölzwertermittlung

Gremienhintergrund/-ziel

Grünflächen sind sowohl bei der Anlage als auch der Pflege bauliche Leistungen, die Geld kosten. Deshalb besitzt Schutz- und Gestaltungsgrün außer dem ideellen Wert auch einen Geldwert. Dieser muss in zahlreichen Situationen konkret festgestellt werden.

In der Praxis kommen verschiedene Methoden der Wertermittlung von Schutz- und Gestaltungsgrün zur Anwendung, die zu abweichenden Ergebnissen führen können. Die Verfahren spiegeln unterschiedliche Einstellungen zum Grün wider, die jedoch weder in gerichtlichen noch in außergerichtlichen Auseinandersetzungen den Geldwert von Schutz- und Gestaltungsgrün beeinflussen dürfen.

Erforderlich ist deshalb ein nachvollziehbares Wertermittlungsverfahren, das im Einklang mit rechtlichen und taxatorischen Prinzipien steht, gehölzbiologische Gegebenheiten berücksichtigt sowie den Regelwerken und Normen des Garten- und Landschaftsbaues gerecht wird.

Die „Richtlinie für die Wertermittlung für Schutz- und Gestaltungsgrün“ (erschienen 2002) definiert Fachbegriffe, erläutert die wichtigsten Wertermittlungsmethoden, unterzieht sie einer Stärken- und Schwächenanalyse und wertet sie. In erster Linie richtet sie sich an Juristen und Gutachter (Amtsgerichte), für die die vorliegenden Wertetabellen als Grundlage zur monetären Bemessung von Schadensfällen dienen sollen. Aber auch für Kommunen, Versicherungsgesellschaften oder private Baumbesitzer kann die Wertermittlungs-Richtlinie bei Streit- oder Schadensfragen eine dienliche Hilfe darstellen.

Die Richtlinie wird derzeit aktualisiert und mit den Themengebiete „Baumschulgehölze“ und „Dauerkulturen“ ergänzt. Der Gelbdruck der überarbeiteten Richtlinie ist für 2011 geplant.

Gremienleitung

Dr. Hans-Joachim Schulz

Ansprechpartner FLL-Präsidium

Heiner Baumgarten

Ansprechpartner FLL-Geschäftsstelle

Tanja Büttner

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