Die Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen sind seit nunmehr 18 Jahren in der Trägerschaft der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL). Sie definieren für die Vertragsparteien eine einwandfreie Qualität.
Bei Bauverträgen, deren Grundlage die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist, werden die Gütebestimmungen mit der ATV DIN 18320 – Landschaftsbauarbeiten – und der dort verankerten DIN 18916 – Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Pflanzen und Pflanzarbeiten – Bestandteil des Vertrages.
Nach der letzten grundlegenden Überarbeitung im Jahre 1995 liegt mit der Ausgabe 2004 eine umfassende Überarbeitung vor. Mit dieser Ausgabe wurden im Wesentlichen zwei Ziele verfolgt: a) Anpassung an die tatsächlichen Kulturverfahren in den Baumschulen und b) Vereinfachung der Qualitätskontrollen bei der Anlieferung.
Durch einige grundlegende Veränderungen, die Auswirkungen auf das Kulturverfahren haben, haben die „Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen – Ausgabe 2004“ erst ab 1. Juli 2005 Gültigkeit erhalten.
Prof. Martin Thieme-Hack
Prof. Martin Thieme-Hack
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