Die „Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung von Reitplätzen im Freien“ wurden unter Mitwirkung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) von einem interdisziplinär besetzten RWA bearbeitet und 2007 veröffentlicht. Die „Empfehlungen für die Planung, Ausführung und Instandhaltung von Reitplätzen im Freien“ gelten unabhängig von Reitweisen, Disziplinen und Klassen/Kategorien.
Wenn die vorliegenden Empfehlungen mangels technischer Regeln für andere Reitanlagen (z.B. Rennbahnen, Reitwege, Reitplätze in Hallen, Poloplätze, Paddocks, Führanlagen) angewendet werden sollen, sind die notwendigen Anpassungen in Baustoffen und Bauweisen vorzusehen. Im Einzelfall ist zu prüfen, welche behördlichen Vorschriften und Auflagen für Planung, Bau und Betrieb zu beachten sind, z.B. aus dem Baurecht, Natur-, Immissions-, Wasser-, Brandschutz.
Der Bau von Reitplätzen ist i. d. R. genehmigungspflichtig, vor allem Plätze mit künstlichen Aufbau, also Reitplätze ohne Rasendecke. Bei stärkeren Eingriffen in die Topographie können auch Rasenplätze genehmigungspflichtig sein. Im Rahmen der Genehmigungsplanung sind auch die landschaftliche Einbindung und Zulässigkeit der Versickerung von Niederschlags- und Dränwasser in den Baugrund zu beachten.
Zweck dieser Empfehlungen ist es, allgemein gültige Grundsätze und Anforderungen für Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung von Reitplätzen im Freien darzustellen, die hinsichtlich der sportfunktionellen Eigenschaften (z.B. Tritt-, Rutsch- und Sprungsicherheit), der schutzfunktionellen Eigenschaften (z.B. Schonung der Gesundheit von Pferden und Reitern) und der technischen Eigenschaften (z.B. hohe Nutzungsintensität bei möglichst jedem Wetter) den derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und die Praxis-Erfahrungen wiedergeben.
Darüber hinaus werden Aspekte der Wirtschaftlichkeit bei Bau- und Folgekosten, der Lebensdauer sowie des Umweltschutzes bei Bau, Betrieb und Entsorgung berücksichtigt. Die Empfehlungen werden derzeit überarbeitet. Der RWA wurde neu zusammengesetzt und wird von einem Arbeitskreis begleitet. Der Gelbdruck zur Überarbeitung soll in 2010 veröffentlicht. Das 3-monatige Einspruchverfahren im Anschluss zum Gelbdruck mitgerechnet, sollen die überarbeiteten Empfehlungen in 2011 veröffentlicht werden.
Prof. Gert Bischoff
Christian Schulze-Ardey
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