Bäume verbessern als Straßenbegleitgrün inner- und außerorts, als Alleen, Einzelbäume oder Baumgruppen an Wegen und auf Plätzen unseren Lebensraum. Durch Umwelteinflüsse werden sie jedoch stark beansprucht, z. T. auch gefährdet oder können sogar selbst zur Gefahr werden. Z.B., wenn Äste abbrechen oder Bäume gänzlich umstürzen.
Um die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten und Schäden durch Bäume an Personen oder Sachen zu verhindern, sind regelmäßige Kontrolluntersuchungen notwendig. Die Verkehrssicherungspflicht unterliegt immer dem Baumeigentümer.
Als Grundlage und Hilfestellung für die Baumkontrolle hat die FLL die „Baumkontrollrichtlinie“ erarbeitet. Dabei wurden Vertreter der Kommunalversicherer, Richter sowie Experten aus der „Grünen Branche“ (Sachverständige, Baumkontrolleure, Vertreter von Kommunen) von Anfang an in die Arbeit eingebunden.
Die Baumkontrollrichtlinie (erschienen 2004) gilt für alle Bäume, die aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht kontrolliert werden müssen und richtet sich an Kommunen, Kommunale Gebietskörperschaften und andere Baumeigentümer, Sachverständige, Baumpfleger, Ausführungsbetriebe und Landschaftsarchitekten. Sie informiert über wesentliche Grundlagen des Themas (u. a. Rechtsprechung, Grundlagen zum „Lebewesen Baum“) und gibt Hinweise und Empfehlungen zur Baumkontrolle (Art, Umfang, Ablauf, Maßnahmen, Häufigkeit für Regel- und Sonderfälle). Schwerpunkt der Richtlinie ist die Regelkontrolle.
2009 hat der interdisziplinär besetzte Regelwerksausschuss (RWA) mit der Überarbeitung der Richtlinie begonnen. Der Gelbdruck dieser Baumkontrollrichtlinie ist für Anfang 2010 geplant.
Schon während der Bearbeitung hatten sich die Experten dafür ausgesprochen, in einem weiteren Werk die „eingehenden Untersuchungen“ ausführlicher zu behandeln. Die Fertigstellung der neuen Richtlinie „Eingehende Untersuchungen“ ist für 2010 geplant. Sie wird für Bäume gelten, die aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht kontrolliert wurden und bei denen Auffälligkeiten bei der Regelkontrolle entdeckt wurden, die weitere Untersuchungen erforderlich machen.
Der RWA Verkehrssicherung/Baumkontrollen wird vom Arbeitskreis (AK) Baumpflege/Baumkontrollen fachlich unterstützt und begleitet.
Dr. Hans-Joachim Schulz
Heiner Baumgarten
Tanja Büttner
Richtlinien zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen: Baumkontrollrichtlinien – Regelkontrolle
Vom 28. Januar bis 28. April 2010 läuft das 3-monatige Gelbdruckverfahren
Bitte beachten Sie unbedingt den Stichtag (Ausschlussfrist) am 28. April 2010!
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