Auf der Basis der Richtlinie Fassadensockelputz / Außenanlagen (Richtlinie für die fachgerechte Planung und Ausführung des Fassadensockelputzes sowie des Anschlusses der Außenanlage, (Hrsg. Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade Baden-Württemberg und Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg e.V.) hat im April 2007 ein neuer FLL-RWA die Bearbeitung von FLL-„Empfehlungen für die Planung, Bau und Instandhaltung von Übergangsbereichen Freiflächen / Gebäuden“ (Arbeitstitel) als bundesweit geltende FLL-Empfehlungen begonnen.
Der Geltungsbereich umfasste die fachgerechte Planung und Ausführung des Fassadensockels sowie des Anschlusses der Außenanlagen, d. h. der für viele Gewerke sensiblen Schnittsstelle Fassadensockelputz / Außenanlagen an abgedichteten Gebäuden. Die Abdichtung im Erdreich, die Lichtschächte, der Fassadensockel und die Fassade sind Teile des Gebäudes. Die fachgerechte Ausführung, Materialauswahl etc. sind daher fachlich dem Hochbau zuzuordnen. Dazu gehört auch, dass diese Bauteile fachgerecht durch geeignete Maßnahmen bzw. Bauweisen vor den zu erwartenden (Umwelt-) Einflüssen geschützt werden.
Durch die Tätigkeit des Garten- und Landschaftsbaus darf die fachgerecht erstellte und geschützte Außenhaut des Gebäudes nicht gefährdet werden. Je nach Art und Ausführung der erdberührten Gebäudeteile sind bei der Ausführung der landschaftsgärtnerischen Gewerke zum Schutz des Gebäudes in diesem Bereich besondere Bauweisen und individuelle Ausführungsdetails vorzusehen.
Aufbauend auf der fachgerechten Bauwerksabdichtung fokussiert das neue Regelwerk also den Bereich, in dem die Außenwandkonstruktion gleichmäßig nach oben und unten weitergeht sowie die seitlich angrenzende Freifläche, also die Außenwandkonstruktion sowohl oberhalb als auch unterhalb der Geländelinie in vertikaler Ausrichtung sowie die Freiflächenanschluss in horizontaler, soweit diese den Sockelbereich beeinflussen.
Die Schnittstelle zwischen dem Baugewerbe und dem Garten- und Landschaftsbau ist hierbei von großer Bedeutung. Um eine bundesweite Akzeptanz durch die betroffenen Fachkreise zu erreichen und weitere Aspekte aufzugreifen, will die FLL die Bearbeitung und Veröffentlichung der Richtlinie auf Bundesebene realisieren. Geplant ist ein bundesweit greifendes, mit allen betroffenen Fachkreisen und aktuellen technischen Vorgaben abgestimmtes völlig neues Regelwerk, das sich nicht nur auf Putz beschränkt, sondern in dem alle wesentlichen Fassadenkonstruktionsformen und Freiflächentypen unter Einbezug der neuen DIN 19318 berücksichtigt werden.
Die neuen Empfehlungen sollen im 4. Quartal 2011 erscheinen und richten sich an Planer und Ausführungsbetriebe des Hoch-/Tiefbaus und Garten- und Landschaftsbaus. Sie sollen diesen Zielgruppen mittels schriftlicher und grafischer Lösungsvorschläge für die verschiedenen Anschlusssituationen als Hilfestellung dienen, um zukünftig Sockelschäden zu vermeiden.
Prof. Dr. Mehdi Mahabadi
Prof. Dr. Mehdi Mahabadi
Michael Fuchs
Der RWA und der begleitende AK bearbeiten die „Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen – Dachbegrünungsrichtlinie“. Diese FLL-Richtlinie ist das Standard-Regelwerk für die Begrünung von bereits abgedichteten Dächern und Decken mit Intensivbegrünungen, Einfachen Intensivbegrünungen und Extensivbegrünungen. Sie beinhaltet auch die anschließende Pflege des Grüns und Wartung der technischen Einrichtungen.
Diese FLL-Rrichtlinie gilt auch für andere Begrünungsarten auf Dächern und Decken (z.B. spezielle Baumpflanzungen, belastbare Rasenflächen und andere nutzbare Flächen), bei denen wegen der besonderen Anforderungen lediglich von Teilen dieses Regelwerkes abgewichen und nach anderen Regelwerken oder objektspezifischen Lösungen gearbeitet werden muss.
Die Richtlinie ergänzt die einschlägigen Normen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – VOB – und des Deutschen Instituts für Normung – DIN – zu landschaftsgärtnerischen Boden-, Pflanz- und Rasenarbeiten sowie zur Pflege von Pflanz- und Rasenflächen. Zu den konkreten Regelwerk-Inhalten gehören Grundsätze zur Planung, Anforderungen an das zu begrünende Bauwerk sowie zu verwendende Baustoffe und Pflanzen, Ausführungsbestimmungen, erforderliche Prüfungen und vertragsrechtliche Regelungen. Mögliche Begrünungsarten und die Funktionen und Wirkungen begrünter Dächer werden aufgezeigt. Der Anhang enthält Orientierungswerte für Lastannahmen und Wasserspeicherung, Untersuchungsmethoden und das FLL-Verfahren zur Untersuchung der Wurzelfestigkeit von Bahnen und Beschichtungen für Dachbegrünungen.
Die FLL-Dachbegrünungsrichtlinie ist ein Entscheidungsmaßstab für den Regelfall und dient als Verständigungsgrundlage, ist aber kein Rezeptbuch mit fertigen Lösungen. Sie richtet sich an Fachleute, die hiermit auf das konkrete Bauvorhaben ggf. anzupassende planerische und bauliche Lösungen finden können.
Im Jahre 2006 hat die FLL die Verbände übergreifende Internet-Plattform www.gruendaecher.de in Zusammenarbeit mit BDLA, BGL, DDV, FBB und GGS erstellt.
Prof. Gilbert Lösken, Universität Hannover
Jürgen Rohrbach, Christian Schulze-Ardey
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