Die Texte auf dieser Seite sind zum Teil auch in einem Flyer enthalten, der neben allgemeinen Aussagen zur FLL-Regelwerksarbeit insbesondere auch Fragen zur Rechtsbedeutung und zum Haftungsrecht beantwortet.
Die FLL unterscheidet normative und informative Publikationen.
Bei normativen FLL-Publikationen handelt es sich um FLL-Regelwerke. Sie fördern die Rationalisierung und Qualitätssicherung in Praxis und Wissenschaft; erleichtern die Zusammenarbeit von Auftraggebern, Planern, Ausführungsbetrieben und Lieferanten. Sie decken Arbeitsbereiche der Landschaftsentwicklung und des Landschaftsbaus ab, die von DIN-Normen und sonstigen Regelwerken (z.B. die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen der VOB, Verdingungsordnung für Bauleistungen) nicht erfasst sind bzw. ergänzen diese.
FLL-Regelwerke können planerische, technische, betriebswirtschaftliche, vertragsrechtliche und sonstige Inhalte haben. Z.B.: Begriffsbestimmungen, Planungsgrundsätze, Anforderungen an Materialien, Pflanzen, Pflanzenteile, Baustoffe, Bauteile sowie Ausführungs-Anforderungen und vertragsrechtliche Regelungen bei Landschaftsbau-/ Landschaftspflegearbeiten.
Die Regelungen sind streng produkt- und systemunabhängig, also neutral, und entsprechen dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Praxis. Sie enthalten die wichtigsten Gepflogenheiten des Handels und der gewerblichen Verkehrssitte.
Sollten FLL-Regelwerke nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, werden sie überarbeitet. Damit besteht die widerlegbare Vermutung, dass FLL-Regelwerke anerkannte Regeln der Technik im Sinne der VOB – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – sind, wenn sie sich in der Praxis bewährt haben.
Durch ausdrückliche Nennung in DIN-Fachnormen (z.B. Landschaftsbau-Fachnormen DIN 18915 bis DIN 18920; Sportplatzbaufachnormen DIN 18035-1 bis 7) werden verschiedene FLL-Regelwerke Bestandteile von Verträgen. Darüber hinaus werden FLL-Regelwerke als „anerkannte Regeln der Technik“, „formulierter Handelsbrauch“ oder „gewerbliche Verkehrssitte“ Bestandteile von VOB-, VOL- und Werkverträgen.
FLL-Regelwerke sind z.B. Broschüren mit der Bezeichnung Richtlinie, Empfehlung, Gütebestimmung, Qualitätsanforderung, Leitfaden etc.
Bei FLL-Regelwerken werden folgende Stufen unterschieden:
Bei den informativen FLL-Publikationen (nicht normativ) handelt es sich z.B. um
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