Einspruchsverfahren zu den FLL-Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung von Versickerungsanlagen im Landschaftsbau startet im Januar 2021

Die Einspruchsphase läuft vom 18. Januar bis zum 18. April 2021

Bonn, 18.01.2021 – Die Anforderungen an den Umgang mit Regenwasserabflüssen in Siedlungsgebieten und von Grundstücken im Allgemeinen (z. B. Gewerbeflächen, öffentliche Freianlagen etc.) haben sich in den vergangenen Jahren stark verändert. So bringt die Zunahme intensiver Starkregenereignisse eine Gefährdung für alle Liegenschaften und deren bauliche Anlagen mit sich. Im Gegensatz zur Hochwassergefahr sind davon nicht nur die in der Nähe von Gewässern gelegenen, sondern nahezu alle Liegenschaften betroffen. Techniken zur Versickerung von Regenwasser in landschaftsbaulich erstellten Entwässerungsanlagen (Versickerungsmulden) haben daher heutzutage einen hohen Stellenwert erlangt und sind fester Bestandteil von Erschließungs- und Außenanlagen.

Die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) hat auf Grund der Brisanz und Bedeutung des Umgangs mit Regenwasser in der Grünen Branche den Regelwerksausschuss (RWA) Regenwasserbewirtschaftung eingerichtet. Im RWA wurden Empfehlungen erarbeitet, in denen das Hauptaugenmerk auf landschaftsbaulich erstellte Versickerungsanlagen gelegt wird. Dabei werden insbesondere die aufeinander folgenden Planungsphasen, die Bauausführung und der Betrieb (Wartung, Pflege, Instandhaltung) behandelt. Die Empfehlungen bieten somit in ihren Ausführungen eine wichtige Basis neben den einschlägigen Regelwerken zur Entwässerungsplanung.

Im Januar 2021 startet die FLL das offizielle Einspruchsverfahren zu den Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung von Versickerungsanlagen im Landschaftsbau mit der Veröffentlichung des Gelbdrucks, der gegen eine Schutzgebühr von 10,00 EUR im Online-Shop der FLL bestellt oder per E-Mail (info@fll.de) angefordert werden kann. Im Rahmen dieses Gelbdruckverfahrens ist es vom 18. Januar bis zum 18. April 2021 möglich, Stellungnahmen einzusenden.

Einsprüche sind als solche kenntlich zu machen sowie verständlich zu formulieren und können per E-Mail an die FLL-Geschäftsstelle gesendet werden. Als Arbeitshilfe bietet die FLL auf ihrer Website (www.fll.de) ein Formblatt für eine chronologische Zusammenstellung von Stellungnahmen, welches während der Einspruchsphase zum Download bereitsteht.

Nach dem öffentlichen Einspruchsverfahren wird der RWA Regenwasserbewirtschaftung in einer gesonderten Sitzung alle fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen beraten.

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