FLL unterstützt bdla-Onlineseminar zur Gartendenkmalpflege

Am 23. Juni 2021 veranstaltete der bdla das Online-Seminar ‚bdla kompakt: Erarbeitung Gartendenkmalpflegerischer Zielplanungen‘, in dem der Ende 2020 veröffentlichte FLL-Fachbericht ‚Leistungskatalog für die Erarbeitung Gartendenkmalpflegerischer Zielplanungen‘ detailliert vorgestellt wurde. Die FLL unterstützte in der Bewerbung und hat selbst teilgenommen.

Professor Stefan Pulkenat, Leiter des FLL-Arbeitskreises (AK) Gartendenkmalpflege, und Professorin Caroline Rolka, ebenfalls Mitglied des AK, stellten den 80 Teilnehmenden die im November 2020 erschienene FLL-Publikation ‚Leistungskatalog für die Erarbeitung Gartendenkmalpflegerischer Zielplanungen‘ vor, die in insgesamt sieben Jahren erarbeitet wurde. Ziel des Fachberichts ist die Einführung einer deutschlandweiten Standardisierung zur Abgrenzung der Leistung gartendenkmalpflegerischer Fachplanung gegenüber anderer Fachdisziplinen. Bei der Erarbeitung wurde versucht, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen standardisierten Hinweisen und Individualität bezüglich Anpassungsmöglichkeiten bei projekt- bzw. objektspezifischen Erfordernissen sowie der Berücksichtigung unterschiedlicher Vorgaben der Ländergesetze zu finden.

Professor Pulkenat und Professorin Rolka betonten in ihren Vorträgen, dass es keinen allgemeingültigen Standardablauf einer Gartendenkmalpflegerischen Zielplanung gebe, sondern immer individuell zu entscheiden sei, welche Zielstellung verfolgt und welche Leistungen erbracht werden sollen. Dazu empfahlen sie den engen Austausch mit dem Auftraggeber.

Professorin Rolka führte in ihrem Vortrag aus, dass Planende mit dem Selbstverständnis agieren sollten, dass es sich bei der Gartendenkmalpflegerischen Zielplanung um eine eigenständige Fachplanung handle. In Abwägungsprozesse mit den Genehmigungsbehörden sollte daher immer mit Maximalforderungen für die Gartendenkmalpflege gestartet werden. Ein Diskurs und das Finden von Kompromisslösungen mit den Belangen anderer Disziplinen erfolge dann im Anschluss. Dabei wies Professorin Rolka insbesondere auf § 1 (4) des Bundesnaturschutzgesetzes hin, in dem historisch gewachsene Kulturlandschaften mit ihren Kultur-, Bau- und Bodendenkmälern als Bestandteil der Vielfalt, Eigenart, Schönheit von Natur und Landschaft dauerhaft zu sichern sind, um beispielsweise auch den Erholungswert zu bewahren.

Weiterer wichtiger Hinweis aus der langjährigen Tätigkeit der beiden Vortragenden war die kritische Prüfung historischer Quellen mit dem aktuellen Bestand, um nicht Gefahr zu laufen, frisierten historischen Dokumenten auf den Leim zu gehen. Bei Bewertungen sei es daher empfehlenswert, die Originalität (Ursprünglichkeit), die Authentizität (Echtheit) und Integrität (Vollständigkeit) zu beachten.

Professor Pulkenat betonte auch die Bedeutung der umliegenden Landschaft für historische Gartendenkmäler. Dabei formulierte er die Frage: Wo ist Landschaft konstituierender Bestandteil des Gartendenkmals, z.B. hinsichtlich Sichtachsen oder Blickbeziehungen? Diese Komponente sei bei dem bestehenden Flächendruck entscheidend, um auch bei an Gartendenkmälern angrenzenden Bauvorhaben die gartendenkmalpflegerischen Belange hinreichend zu berücksichtigen.

Abschließend appellierten beide Vortragende, den engen Kontakt zum zuständigen Landesdenkmalamt und/oder der Genehmigungsbehörde zu suchen, um den Leistungsumfang der Gartendenkmalpflegerischen Zielplanung abzustimmen. Der FLL-Fachbericht kann hierfür als qualifizierende und standardisierende Grundlage herangezogen werden.

Der FLL-Fachbericht ‚Leistungskatalog für die Erarbeitung Gartendenkmalpflegerischer Zielplanungen‘ kann gedruckt als Broschüre oder digital als PDF über den Online-Shop der FLL für 27,50 EUR bestellt werden.

Nach oben scrollen