Bonn, 15.11.2024 – Der seit 2019 tätige FLL-Arbeitskreis „Nachhaltigkeit von Freianlagen“ konnte seine Arbeit an den „Empfehlungen zur Bewertung nachhaltiger Freianlagen“ soweit abschließen, dass nun der Entwurf der Fachöffentlichkeit im Rahmen des offiziellen Einspruchsverfahrens vorgelegt werden kann. Unter der Leitung von Prof. Dr. Hendrik Laue befasste sich der zuständige Arbeitskreis mit einem Bewertungssystem (BNF), welches bei Planung, Bau und Bewirtschaftung von Freianlagen herangezogen werden kann. Mithilfe dieses integrierten Bewertungssystems können Potentiale im Planungsprozess erkannt und ein bewertbares Ergebnis nach Qualitätsstufen geliefert werden.
Die Empfehlungen sollen in Planungsprozessen von Freianlagen als ein Maßstab zur messbaren Nachhaltigkeit herangezogen werden können. Auf Basis von Kriterien und Teilkriterien wird eine wichtige Entscheidungshilfe für privatwirtschaftliche, kommunale oder staatliche Entwicklungen des Freiraums gegeben. Die Empfehlungen dienen auch als Kommunikationsinstrument zur Einbindung aller Akteure, um Partizipations- und Planungsprozesse zu gestalten und um sichtbare Transparenz von Entscheidungsprozessen deutlich zu machen.
Die FLL informiert hiermit die betroffenen Fachkreise sowie die Fachpresse über die Veröffentlichung des Entwurfs (Gelbdruck), der Anfang November erschienen ist. Im Rahmen des offiziellen Einspruchsverfahrens vom 01. November 2024 bis zum 31. Januar 2025 können Interessierte den Gelbdruck gegen eine Schutzgebühr von 15,00 EUR im Online-Shop der FLL bestellen oder per E-Mail anfordern (info@fll.de) und ihre Einsprüche geltend machen.
Die Einsprüche sind als solche kenntlich zu machen, nachvollziehbar zu formulieren und der FLLGeschäftsstelle per E-Mail zuzusenden. Als Arbeitshilfe wird ein Formblatt für eine chronologische Zusammenstellung der Einsprüche zur Verfügung gestellt, welches während der Einspruchsphase im Online-Shop (https://shop.fll.de) zum Download bereitsteht.
Nach dem öffentlichen Einspruchsverfahren wird der zuständige Arbeitskreis in einer gesonderten Sitzung alle eingegangenen Stellungnahmen beraten und die Erarbeitung der „Empfehlungen
zur Bewertung nachhaltiger Freianlagen“ abschließen.