FLL-Baumkontrollrichtlinien

Überarbeitete Ausgabe 2020 ab Mai bei der FLL verfügbar

Bonn, 09. April 2020 – Die Überarbeitung der ‚Baumkontrollrichtlinien – Richtlinien für Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen‘ ist abgeschlossen. Die aktualisierte Version wird im Mai veröffentlicht.
Die Richtlinien können über die FLL-Geschäftsstelle bzw. im Online-Shop als gedruckte Broschüre oder Download für jeweils 35,00 EUR erworben werden.
Bäume verbessern mit ihren vielfältigen Funktionen als Straßenbegleitgrün oder in Grünflächen das Lebensumfeld des Menschen. Durch viele verschiedene Umwelteinflüsse werden vor allem Stadtbäume stark beansprucht und ggf. gefährdet. Dadurch können sie, z. B. durch abbrechende Äste oder durch ihr Umstürzen, zur Gefahr werden. Um die Verkehrssicherheit von Bäumen aufrechtzuerhalten und Schäden durch Bäume an Personen oder Sachen zu verhindern, sind regelmäßige Kontrollen notwendig. Baumeigentümer sind verpflichtet, die Verkehrssicherheit ihrer Bäume zu gewährleisten.
Die Baumkontrollrichtlinien der FLL sind seit 2004 das Standardwerk für Kontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen. Dem Berufsstand steht damit ein Regelwerk zur Verfügung, das auf Grundlage der BGH-Rechtsprechung u. a. Umfang, Zeitpunkt und Häufigkeit von Baumkontrollen definiert und Klarheit für Auftraggeber und Auftragnehmer schafft. Bereits nach kurzer Zeit fand das Regelwerk in vielen Kommunen Anwendung, auch die Rechtsprechung nimmt in den vergangenen Jahren immer wieder Bezug auf die Baumkontrollrichtlinien. Großen Anteil an der raschen Etablierung der Baumkontrollrichtlinien hat Dr. H.-J. Schulz, welcher die ersten beiden Ausgaben als Leiter des zuständigen FLL-Regelwerksausschusses mit initiiert und geprägt hat. 2019 ist Dr. Schulz leider verstorben. Bereits 2010 wurde eine moderat aktualisierte 2. Ausgabe veröffentlicht, in der Passagen zur Kontrolle von flächigen Baumbeständen ergänzt wurden.  
Im November 2016 übernahm Prof. Dr. A. Roloff die Leitung des zuständigen FLL-Regelwerksausschusses (RWA). Unter seiner Leitung konnte der RWA ‚Baumkontrollen‘ in Abstimmung mit dem begleitenden Arbeitskreis (AK) ‚Baumkontrollen/Baumpflege‘ nun eine überarbeitete Neuausgabe vorlegen. Die Baumkontrollrichtlinien haben sich in den letzten 15 Jahren gut in der Praxis eingeführt und finden breite Akzeptanz. Die Ausschussmitglieder waren sich daher bei der Überarbeitung von Anfang an einig, dass das Grundgerüst und die Kernaussagen der Baumkontrollrichtlinien – dazu gehören auch die Entwicklungsphasen und die Tabelle zu den Regelkontrollintervallen – auch zukünftig beibehalten werden sollen. Dadurch soll u. a. der Rechtsprechung die fachliche Beständigkeit verdeutlicht werden und die weitere Bestätigung der Richtlinien durch die Rechtsprechung gefördert werden. Dennoch wurden aber an vielen Stellen Details aktualisiert, angepasst und herausgearbeitet (z. B. zum Thema Waldbäume, Artenschutz, Dokumentation). Ganz neu ist eine Textpassage zum Thema „Grenzen von Baumkontrollen“, welche aus der Praxis gefordert wurde.

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