Schutz- und Gestaltungsgrün ist ein wesentlicher Bestandteil der Umwelt des Menschen, der für Wohlbefinden und Lebensqualität unverzichtbar ist. Dieser Wohlfahrtsgedanke begründet die Anlage und Pflege von Grünflächen in Städten, die beispielsweise in räumlichem Zusammenhang mit Wohn- und Geschäftsbereichen besonders geschätzt werden. Grünflächen stellen sowohl bei der Anlage als auch der Pflege bauliche Leistungen dar, die Geld kosten. Deshalb besitzt Schutz- und Gestaltungsgrün außer dem ideellen Wert auch einen Geldwert. Dieser muss in zahlreichen Situationen konkret festgestellt werden.
Grundlage hierfür liefern die ‚Gehölzwertermittlungsrichtlinien – Richtlinien für die Wertermittlung von Schutz- und Gestaltungsgrün‘, welche für die Wertermittlung von Bäumen, Sträuchern, Hecken, Bodendeckern, Kletterpflanzen, Stauden, Gräsern, Landschaftsrasen in Garten-, Park- und sonstigen Grünanlagen im Innen- und Außenbereich herangezogen werden können. Sie bieten eine fachliche Grundlage zur Ermittlung von Schadensersatz und Enteignungsentschädigung sowie bei analogen Anwendungen (z. B. sonstige Verkehrswertermittlungen).
Nachdem die Ausgabe 2002 vor einigen Jahren von der FLL zurückgezogen wurde, da insbesondere die Richtwerte und Beispielberechnungen nicht mehr aktuell waren, konnte der zuständige Regelwerksausschuss (RWA) nun eine Aktualisierung vorlegen.
Die FLL informiert die betroffenen Fachkreise sowie die Fachpresse über die Veröffentlichung des Entwurfs (Gelbdruck), der im Juni erscheint. Im Rahmen des offiziellen Einspruchsverfahrens vom 01. Juni bis 31. August 2021 können Interessierte den Gelbdruck für eine Schutzgebühr von 15,00 EUR bei der FLL im Online-Shop bestellen oder per E-Mail (info@fll.de) anfordern und ihre Einsprüche geltend machen.
Die Einsprüche sind als solche kenntlich zu machen, nachvollziehbar zu formulieren und können der FLL-Geschäftsstelle per E-Mail zugesandt werden. Als Arbeitshilfe bietet die FLL ein Formblatt für eine chronologische Zusammenstellung der Einsprüche, welches während der Einspruchsphase zum Download im Online-Shop (https://shop.fll.de) bereitsteht.
Nach dem öffentlichen Einspruchsverfahren wird der zuständige Regelwerksausschuss in einer gesonderten Sitzung alle eingegangenen Stellungnahmen beraten.