FLL-Gewässerabdichtungsrichtlinien: Das Einspruchsverfahren zur überarbeiteten Fassung startet im Dezember 2022

Das Einreichen von Einsprüchen ist vom 01. Dezember 2022 bis zum 28. Februar 2023 möglich

Was zeichnet lebenswerte Städte aus? Wird diese Frage aufgeworfen, so kann davon ausgegangen werden, dass die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Gewässern und Grünflächen als ein wesentliches Kriterium für die Wohn- und Arbeitsqualität benannt werden. Diese auch als blau-grüne Infrastruktur bezeichnete Ausstattung von Städten dient der Bevölkerung nicht nur als Rückzugsort, sondern ist heute wichtiger Bestandteil eines klimaangepassten Wassermanagements im urbanen Umfeld.

Gewässer und Grünflächen erfüllen wesentliche stadtklimatische Funktionen. Sie fungieren aufgrund ihrer Verdunstungsleistungen als Frisch- und Kaltluftspender und bieten darüber hinaus zahlreichen Pflanzen- und Tierarten zusätzlichen Lebensraum. Wie der Name „Schwammstadt“ verdeutlicht, leistet die blau-grüne Infrastruktur als modernes Stadtplanungsinstrument einen Beitrag zur Rückhaltung von Oberflächenwasser und schützt damit auch vor Überschwemmungen bei immer häufiger auftretenden Starkregenereignissen. Um diese Funktionen auch in Grünflächen integrieren zu können, müssen i.d.R. bauliche Maßnahmen ergriffen werden, die eine Bevorratung von Regenwasser oder Überschusswasser ermöglichen.

Grundvoraussetzung für die Schaffung künstlicher Gewässer ist die Herstellung von Abdichtungen. Erst mit ihnen lässt sich Wasser auffangen, nutzen und gestalten, unabhängig davon, ob es sich um eine Wasseranlage mit stehendem, fließendem oder temporär wasserführendem Charakter handelt.

Im Jahr 2005 hat die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) die Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung von Abdichtungssystemen für Gewässer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau herausgegeben, die sich seither als Entscheidungshilfe für die Planung und Ausführung von Abdichtungssystemen in der Grünen Branche etabliert haben. Diese Empfehlungen wurden in den vergangenen Jahren grundlegend vom zuständigen FLL-Regelwerksausschuss überarbeitet, sodass nun eine überarbeitete Version mit angepassten Bauweisen und neuen Werkstoffen im Gelbdruck vorgelegt werden kann.

In den Gewässerabdichtungsrichtlinien – Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von Gewässerabdichtungen wird Bezug genommen auf aktuelle, themenrelevante Normen, die für die Abdichtung erdberührter Bauweisen und Bauteile relevant sind. Im allgemeingültigen Teil werden unterschiedliche Werkstoffarten hinsichtlich ihrer Eigenschaften und Anforderungen für die Herstellung von Gewässerabdichtungen aufgegliedert. In den werkstoffspezifischen Abschnitten wird die konkrete Bauausführung geregelt und der Anwendende bekommt bebilderte Zusatzinformationen in Form von Regelschnitten und Ausführungsdetails an die Hand.

Die FLL informiert die betroffenen Fachkreise sowie die Fachpresse über die Veröffentlichung des Entwurfs (Gelbdruck), der im Dezember 2022 erscheint. Im Rahmen des offiziellen Einspruchsverfahrens vom 01. Dezember 2022 bis 28. Februar 2023 können Interessierte den Gelbdruck für eine Schutzgebühr von 15,00 EUR bei der FLL im Online-Shop bestellen oder per E-Mail (info@fll.de) anfordern und ihre Einsprüche geltend machen.

Die Einsprüche sind als solche kenntlich zu machen, nachvollziehbar zu formulieren und können der FLL-Geschäftsstelle per E-Mail zugesandt werden. Als Arbeitshilfe bietet die FLL ein Formblatt für eine chronologische Zusammenstellung der Einsprüche, welches während der Einspruchsphase zum Download im Online-Shop bereitsteht (shop.fll.de).

Nach dem öffentlichen Einspruchsverfahren wird der zuständige Regelwerksausschuss in einer gesonderten Sitzung alle eingegangenen Stellungnahmen beraten und die Veröffentlichung (Weißdruck) nunmehr als Richtlinien anstreben.

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