FLL-Innenraumbegrünungsrichtlinien: Das Einspruchsverfahren zur überarbeiteten Fassung ist im Oktober 2023 gestartet

Das Einreichen von Einsprüchen ist vom 15. Oktober 2023 bis zum 15. Januar 2024 möglich

Die Gebäudebegrünung als ein gärtnerischer Baustein zur Abmilderung der Folgen des Klimawandels ist aktueller denn je. Schon früh setzten sich Fachleute der Grünen Branche in der FLL zusammen, um Maßnahmen und sie absichernde Regeln dazu zu entwickeln und verbindlich festzulegen. So erfolgte die Erstveröffentlichung der FLL-Dachbegrünungsrichtlinien 1990, die FLL-Fassadenbegrünungsrichtlinien erschien erstmalig 1995 und die Innenraumbegrünungsrichtlinien wurde erstmalig 1997 von der FLL herausgegeben.

Eine Innenraumbegrünung leistet einen Beitrag zum Wohlbefinden der Menschen in den Räumen für Wohnen, Arbeit und Freizeit. Neben der optischen Wahrnehmung von Natur zielt die Innenraumbegrünung auf die Verbesserung zu geringer Luftfeuchte, unangenehmer Lärmpegel und überhöhte Temperaturen für eine bessere Aufenthaltsqualität ab.

Die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) hat also im Jahr 1997 die Erstausgabe der Innenraumbegrünungsrichtlinien herausgegeben. 2002 wurde eine überarbeitete Ausgabe veröffentlicht und 2011 erschien die derzeit noch gültige Fassung der Richtlinien.

Nach Hinweisen aus der Fachöffentlichkeit und Neuerungen insbesondere im Bereich der Lichttechnik, hat der zuständige Regelwerksausschuss unter der Leitung von Dr. Karl-Heinz Kerstjens, FLL-Ehrenpräsident und ehemaliger Leiter des Bildungszentrums Gartenbau Essen, mit der Überarbeitung der zuletzt erschienenen Ausgabe aus 2011 begonnen.

Überarbeitungsschwerpunkte waren dabei die Neustrukturierung und Ergänzung der Wachstumsfaktoren bzw. der pflanzenphysiologischen Grundlagen (Licht, Temperatur, Wasser) sowie ein Hervorheben der Bedeutung einer umfänglichen Standortanalyse. Weiter wurden die Bauweise der Vertikalbegrünung im Innenraum stärker hervorgehoben und die bereits in den vorherigen Ausgaben enthaltene Pflanzenliste überarbeitet. Dabei wurden die Aspekte Zulassung und Verfügbarkeit der empfohlenen Arten insbesondere berücksichtigt.

Am 15. Oktober 2023 ist der Entwurf (Gelbdruck) des überarbeiteten Regelwerks unter dem Titel „Innenraumbegrünungsrichtlinien – Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von Innenraumbegrünungen“ veröffentlicht worden, worüber die FLL die betroffenen Fachkreise sowie die Fachpresse hiermit informiert. Im Rahmen des offiziellen Einspruchsverfahrens vom 15. Oktober 2023 bis zum 15. Januar 2024 können Interessierte den Gelbdruck für eine Schutzgebühr von 15,00 EUR bei der FLL im Online-Shop bestellen oder per E-Mail (info@fll.de) anfordern und ihre Einsprüche geltend machen.

Die Einsprüche sind als solche kenntlich zu machen, nachvollziehbar zu formulieren und können der FLL-Geschäftsstelle per E-Mail zugesandt werden. Als Arbeitshilfe bietet die FLL ein Formblatt für eine chronologische Zusammenstellung der Einsprüche, welches während der Einspruchsphase zum Download im Online-Shop bereitsteht (shop.fll.de).

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