FLL-Regelwerksausschuss „TL-Stauden“: Einspruchsverfahren zum überarbeiteten FLL-Regelwerk startet im August 2024

Das Einreichen von Einsprüchen ist vom 01. August bis zum 31. Oktober 2024 möglich

Bonn, 05.07.2024 – Das FLL-Regelwerk „Gütebestimmungen für Stauden“, welches eine einwandfreie Qualität definiert, die dem Verwender bei fachgerechter Pflanzung und Pflege die art- bzw. sortenspezifische Entwicklung sichert, wurde durch den zuständigen Regelwerksausschuss unter der Leitung von Herrn Joachim Trox überarbeitet.

Im Rahmen der Überarbeitung wurden formale Anpassungen in Bezug auf die aktuelle Normensprache vorgenommen, sodass die Gütebestimmungen für Stauden in Zukunft als Technische Lieferbedingungen für Stauden weitergeführt werden. Diese Änderungen wirken sich auch auf die Struktur der Publikation aus. So wurden die Kapitel „Geltungsbereich“, „Normative Verweise“ und „Begriffsbestimmungen“ hinzugefügt.

Neben den formalen Änderungen wurde der Inhalt auf Aktualität überprüft und angepasst. Die Angaben zu Verpackung und Transport wurden konkretisiert und ein Hinweis auf wiederverwendbare Lösungen hinzugefügt. Außerdem wurden die Begriffsbestimmungen erweitert und Änderungen in der Bezeichnung von verschiedenen Töpfen mit aufgenommen.

Die FLL informiert hiermit die betroffenen Fachkreise sowie die Fachpresse über die Veröffentlichung des Entwurfs (Gelbdruck), der im August erscheint. Im Rahmen des offiziellen Einspruchsverfahrens vom 01. August 2024 bis zum 31. Oktober 2024 können Interessierte den Gelbdruck gegen eine Schutzgebühr von 15,00 EUR im Online-Shop der FLL bestellen oder per E-Mail anfordern (info@fll.de) und ihre Einsprüche geltend machen.

Die Einsprüche sind als solche kenntlich zu machen, nachvollziehbar zu formulieren und der FLL-Geschäftsstelle per E-Mail zuzusenden. Als Arbeitshilfe wird ein Formblatt für eine chronologische Zusammenstellung der Einsprüche zur Verfügung gestellt, welches während der Einspruchsphase im Online-Shop (https://shop.fll.de) zum Download bereitsteht.

Nach dem öffentlichen Einspruchsverfahren wird der zuständige Regelwerksausschuss in einer gesonderten Sitzung alle eingegangenen Stellungnahmen beraten und die Überarbeitung der „Gütebestimmungen für Stauden“ abschließen.

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