FLL-Regelwerksausschuss „Bewässerungsrichtlinien“: Einspruchsverfahren zum neuen FLL-Regelwerk startet im September 2024

Das Einreichen von Einsprüchen ist vom 16. September bis zum 15. Dezember 2024 möglich

Bonn, 30.09.2024 – Das FLL-Regelwerk „Bewässerungsrichtlinien – Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von Bewässerungsanlagen in Vegetationsflächen“, welches für die Bewässerung von Vegetation durch Bewässerungsanlagen im privaten, halböffentlichen und öffentlichen Grün gilt, wurde durch den zuständigen Regelwerksausschuss unter der Leitung von Prof. Dr. Andreas Thon seit 2022 vollständig überarbeitet.

Die Bewässerung im Garten- und Landschaftsbau bedeutet mehr als nur das Verteilen von Wasser auf Grünflächen. Durch maßnahmengerechte Bewässerungsmaßnahmen in Verbindung mit einer insgesamt vegetationstechnisch fachgerechten Ausführung können Qualität, Funktion und Leistungsfähigkeit landschaftsgärtnerisch angelegter und gepflegter Vegetationsflächen dauerhaft gesichert werden.
Dies unterstreicht sowohl die ökonomische als auch ökologische Bedeutung von Bewässerungstechniken zum Erhalt eines vitalen Grüns. So lassen sich durch angepasste Bewässerungsmaßnahmen eine gleichmäßigere und damit sparsamere Verteilung von Wasser auf der Fläche realisieren, was eine weiter zunehmende Bedeutung für den Garten- und Landschaftsbau hat, auch aufgrund sich verändernder klimatischer Einflüsse.

Die überarbeiteten FLL-Bewässerungsrichtlinien enthalten umfangreiche Informationen zur Bewässerung von bodengebundener (z. B. Hausgärten, Parkanlagen, Straßenbäume und Straßenbegleitgrün) wie auch von bodenferner Vegetation (z. B. mobiles Grün, Dachbegrünung, Fassaden- sowie Innenraumbegrünung).

Die FLL informiert hiermit die betroffenen Fachkreise sowie die Fachpresse über die Veröffentlichung des Entwurfs (Gelbdruck), der im September vorgelegt werden konnte. Im Rahmen des offiziellen Einspruchsverfahrens vom 16. September 2024 bis zum 15. Dezember 2024 können Interessierte den Gelbdruck gegen eine Schutzgebühr von 15,00 EUR im Online-Shop der FLL bestellen oder per E-Mail anfordern (info@fll.de) und ihre Einsprüche geltend machen.

Die Einsprüche sind als solche kenntlich zu machen, nachvollziehbar zu formulieren und der FLL-Geschäftsstelle per E-Mail zuzusenden. Als Arbeitshilfe wird ein Formblatt für eine chronologische Zusammenstellung der Einsprüche zur Verfügung gestellt, welches während der Einspruchsphase im Online-Shop (https://shop.fll.de) zum Download bereitsteht.

Nach dem öffentlichen Einspruchsverfahren wird der zuständige Regelwerksausschuss in einer gesonderten Sitzung alle eingegangenen Stellungnahmen beraten und die Überarbeitung der „Bewässerungsrichtlinien – Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von Bewässerungsanlagen in Vegetationsflächen“ abschließen.

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