Bonn, 05.07.2024 – Das Ziel des FLL-Regelwerks „ZTV-Pflanzarbeiten – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Pflanzarbeiten“ ist es, über die bisherigen vertraglichen Anforderungen hinaus einen Beitrag zur Aufwertung des Qualitätsniveaus von Pflanzarbeiten zu liefern. Die ZTV-Pflanzarbeiten wurden von dem zuständigen Regelwerksausschuss unter der Leitung des ö. b. v. Sachverständigen Tom Kirsten erarbeitet.
Die ZTV-Pflanzarbeiten sollen die Landschaftsbau-Fachnormen ATV DIN 18915 bis 18319 ergänzen und neben den bewährten landschaftsgärtnerischen Bauweisen und Praktiken weitere vertragliche Bestimmungen einführen. Inhaltliche Schwerpunkte liegen u. a. auf den Vertragsgrundlagen für Bodenarbeiten, Boden und Pflanzgut sowie Pflanzarbeiten und Fertigstellungspflege.
Die FLL informiert hiermit die betroffenen Fachkreise sowie die Fachpresse über die Veröffentlichung des Entwurfs (Gelbdruck), der im August erscheint. Im Rahmen des offiziellen Einspruchsverfahrens vom 01. August 2024 bis zum 31. Oktober 2024 können Interessierte den Gelbdruck gegen eine Schutzgebühr von 15,00 EUR im Online-Shop der FLL bestellen oder per E-Mail anfordern (info@fll.de) und ihre Einsprüche geltend machen.
Die Einsprüche sind als solche kenntlich zu machen, nachvollziehbar zu formulieren und der FLL-Geschäftsstelle per E-Mail zuzusenden. Als Arbeitshilfe wird ein Formblatt für eine chronologische Zusammenstellung der Einsprüche zur Verfügung gestellt, welches während der Einspruchsphase im Online-Shop (https://shop.fll.de) zum Download bereitsteht.
Nach dem öffentlichen Einspruchsverfahren wird der zuständige Regelwerksausschuss in einer gesonderten Sitzung alle eingegangenen Stellungnahmen beraten und die Erarbeitung der „ZTV-Pflanzarbeiten – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Pflanzarbeiten“ abschließen.