FLL-Forschungsförderung

Förderrichtlinie für die FLL-Forschungsförderung

Forschungsförderung gehört zu den satzungsgemäßen Aufgaben der FLL.

Grundsatz
Förderung von Wissenschaft und Forschung für Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau in den Bereichen Grundlagen, Planung, Ausführung und Produktion.

Förderfähige Forschungsvorhaben / Förderhöhe
Die FLL fördert entsprechend diesem Grundsatz

  • Masterarbeiten (bis zu 2.000,- EUR)
  • Promotionsvorhaben (bis zu 10.000,- EUR)
  • Literaturrecherchen im Auftrag der FLL (bis zu 2.000,- EUR)

Art der Förderung

  • Es ist stets nur eine anteilige finanzielle Förderung der Forschungsvorhaben möglich
  • Der Fokus der Förderung liegt auf der Finanzierung von Sachmitteln
  • Die Förderung ist stets personengebunden. Eine Förderung von Institutionen ist nicht vorgesehen.

Auswahlverfahren
Das FLL-Präsidium entscheidet über die Förderwürdigkeit und Förderhöhe der eingegangenen Förderanträge.

Antragstellung
Die Einsendung von Anträgen zur Forschungsförderung erfolgt an die FLL-Geschäftsführung. Die Antragstellung erfolgt formlos.

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