FLL-Forschungsförderung
Förderrichtlinie für die FLL-Forschungsförderung
Forschungsförderung gehört zu den satzungsgemäßen Aufgaben der FLL.
Grundsatz
Förderung von Wissenschaft und Forschung für Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau in den Bereichen Grundlagen, Planung, Ausführung und Produktion.
Förderfähige Forschungsvorhaben / Förderhöhe
Die FLL fördert entsprechend diesem Grundsatz
- Masterarbeiten (bis zu 2.000,- EUR)
- Promotionsvorhaben (bis zu 10.000,- EUR)
- Literaturrecherchen im Auftrag der FLL (bis zu 2.000,- EUR)
Art der Förderung
- Es ist stets nur eine anteilige finanzielle Förderung der Forschungsvorhaben möglich
- Der Fokus der Förderung liegt auf der Finanzierung von Sachmitteln
- Die Förderung ist stets personengebunden. Eine Förderung von Institutionen ist nicht vorgesehen.
Auswahlverfahren
Das FLL-Präsidium entscheidet über die Förderwürdigkeit und Förderhöhe der eingegangenen Förderanträge.
Antragstellung
Die Einsendung von Anträgen zur Forschungsförderung erfolgt an die FLL-Geschäftsführung. Die Antragstellung erfolgt formlos.

