Konstitutierung des FLL-Regelwerksausschuss Licht im Freiraum

Überarbeitung Ende 2022 gestartet

Bereits im Jahr 2007 wurde von dem Arbeitskreis Licht im Freiraum ein Fachbericht erstellt, der über die allgemeinen Grundlagen für Lichtplanung aus ästhetischer, naturwissenschaftlicher und rechtlicher Sicht informierte. Ein wesentliches Ziel dieses Fachberichtes war es, für die planende und ausführende praktische Anwendung die komplexen Anforderungen für den Einsatz von Licht in Gärten, Parks, Grünflächen und auf Stadtplätzen aufzuzeigen.

Vor dem Hintergrund zahlreicher technischen Neuerungen und einer stärker werdenden Relevanz des Themas für die Grüne Branche, wird eine Überarbeitung des Fachberichts aus 2007 in Form eines Regelwerkes gestartet. Gerade im Bereich der Lichttechnik haben sich mit der Umrüstung auf LED-Leuchten wesentliche Veränderungen auf dem Markt ergeben. Das allgemein steigende Interesse, an den Auswirkungen von Licht auf den Menschen und die Natur, gibt ebenfalls Anlass für eine Überarbeitung.

Im November 2022 erfolgte die erste Sitzung des neu konstituierten Regelwerksausschusses unter der Leitung von Mario Hägele, um während der kommenden 2 bis 3 Jahre in regelmäßigen Arbeitssitzungen die Überarbeitung vorzunehmen.

Das neue Regelwerk soll eine Hilfestellung für alle Branchenakteure darstellen, die im Bereich Licht im Freiraum planerisch tätig sind. Aspekte, die dabei beachtet werden müssen, sind zum Beispiel gewerbliches Grün, öffentliche Freiräume, nachbarschaftliche Bereiche, Energieeinsparung und Naturschutz. Auch der demographische Wandel und die Bedürfnisse von sehbeeinträchtigten Personen müssen mit einbezogen werden. Neben den genannten Punkten steht vor allem eine nachhaltige Planung im Vordergrund der Bearbeitung.

Die Fachwelt erhält nun die Möglichkeit, der FLL-Geschäftsstelle Hinweise zur Überarbeitung mitzuteilen. Konkrete und begründete Textvorschläge können bis zum 21.04.2023 an die zuständige Fachreferentin Elisabeth Göbler (e.goebler@fll.de) geschickt werden. Interessierte können zur Aufbereitung ihrer Stellungnahmen unter diesem Link entsprechendes Formblatt downloaden.

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