Bonn, 09. April 2020 – „Förden, Forschen, Entwickeln“ – unter diesem Motto unterstützt das BMI Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die Erkenntniszuwachs und Wissenstransfer für eine nachhaltige Entwicklung des Gebäudesektors befördern. Dabei sind sowohl technische, baukulturelle als auch organisatorische Innovationen förderfähig, die zukunftsweisende Entwicklungen von Bauwesen, Architektur sowie Bau- und Wohnungswirtschaft generieren.
Das Förderprogramm ‚Zukunft Bau‘ setzt damit wichtige Impulse für mehr Klimaschutz, Energie- und Ressourceneffizienz, bezahlbares Bauen, Gestaltungs-qualitäten im (stadt-)baulichen Kontext sowie Impulse für die Bewältigung des demografischen Wandels im Bauwesen und der Architektur.
Die Forschungsförderung bietet Interessierten eine Plattform, um innovative Ansätze zu konzipieren, zu erproben und zu vermitteln, neue Rahmenbedingungen auszuloten und die Zukunft des Bauens mit der Fachöffentlichkeit zu diskutieren.
Die aktuelle Förderrichtlinie ermöglicht eine Antragseinreichung in Bereichen der Grundlagenforschung bis hin zu marktnahen Entwicklungsvorhaben. Der Transfer der gewonnen Erkenntnisse, Strategien, Konzepte, Verfahren, Techniken und Materialien in die Praxis besitzt dabei einen besonders hohen Stellenwert. Daher soll auch die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen und gewerblichen oder industriellen Partnern, vor allem auch kleinen und mittelständischen Unternehmen, gestärkt werden.
Während die Förderrichtlinie die Ziele, Zwecke und Bedingungen der Forschungsförderung ‚Zukunft Bau‘ grundsätzlich festsetzt, wird in diesem Förderaufruf insbesondere auf ein Themenfeld (inkl. Einreichungsfristen) hingewiesen, das inhaltlich wesentliche Schnittstellen zur Grünen Branche besitzt.
Forschungsschwerpunkt 7: Etablierung klima- und umweltfreundlicher Bauweisen
Dieser Schwerpunkt bietet eine Vielzahl von möglichen Themen im Bereich der ökologischen Dimension des Nachhaltigen Bauens. Die Spannweite reicht von regionalem, klimaneutralem Bauen und Flächenschonung über das Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen bis hin zu Gebäudekonzepten, die auf die Nutzung fossiler Brennstoffe verzichten und stattdessen ausschließlich regenerative Energiequellen einsetzen. Dabei ist das Bauen als Kreislaufsystem von der Bauteilerstellung bis hin zu Rückbau und Recycling zu begreifen. Einen weiteren Aspekt bildet die Stärkung der Robustheit und Resilienz von Gebäuden, die sowohl der Anpassung an Folgen des Klimawandels dienen als auch der verminderten Komplexität des Bauens.
Die FLL ist in die Bewertung von Anträgen zum Thema Grün im Bauwesen in die Bewertung eingebunden.
Ab sofort steht das Antragstool für die aktuelle Förderrunde 2020 zur Verfügung, um Antragsskizzen beim Innovationsprogramm ‚Zukunft Bau‘ zu erstellen und einzureichen. Die Einreichungsfrist läuft in diesem Jahr bis zum 01. Juli 2020.
Hier finden Sie eine Zusammenstellung aller benötigten Daten und Kontakte:
Den Link zum Login bzw. zur Registrierung für das Antragstool wie auch die Förderrichtlinie und den Förderaufruf 2020 finden Sie hier:
www.zukunftbau.de/forschungsfoerderung/foerderrichtlinie/
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Antragstellung 2020 an die Hotline des BBSR: +49 228 99401-1616. Sie ist zwischen Montag und Freitag von 10 bis 12 und von 14 bis 16 Uhr erreichbar.
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) ist Bewilligungsbehörde der Zukunft Bau Forschungsförderung und handelt im Auftrag des BMI. Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut.
In der ersten Stufe sind Projektskizzen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bis zum 01.07.2020 einzureichen beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) Referat II 3, Deichmanns Aue 31 – 37, 53179 Bonn.
E-Mail: **@bb*.de (Geschäftsstelle Zukunft Bau)
Telefon: +49 228 99401-2733.
Zur Erstellung der Projektskizze ist das elektronische Antragssystem zu nutzen: www.zukunftbau.de/antragstellung