Seit Anfang der 2000er haben sich die Empfehlungen für Baumpflanzungen als Standard-Regelwerk für die Standortvorbereitung von Neupflanzungen und das Pflanzen von Bäumen etabliert. Inzwischen wurden die aktuellen Ausgaben von 2010 und 2015 durch den zuständigen Regelwerksausschuss (RWA) Baumpflanzungen mit Unterstützung des begleitenden Arbeitskreises (AK) Baumpflanzungen einer kritisch geprüft und fachlich sowie strukturell umfassend überarbeitet. Dabei wurden Teil 1 und 2 in ein Regelwerk überführt und zu Richtlinien weiterentwickelt.
Die neuen „Pflanzgrubenrichtlinien – Richtlinien für Pflanzgruben und Baumpflanzungen an Standorten mit besonderen Anforderungen“, Gelbdruck-Ausgabe 2026 folgen den „Empfehlungen für Baumpflanzungen – Teil 1: Planung, Pflanzarbeiten, Pflege“, Ausgabe 2015 und „Empfehlungen für Baumpflanzungen – Teil 2: Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate“, Ausgabe 2010.
Sie ergänzen die Landschaftsbau-Fachnormen „Vegetationstechnik im Landschaftsbau“ DIN 18915 Bodenarbeiten und DIN 18916 Pflanzen und Pflanzarbeiten. Darüber hinaus müssen Produktion, Planung und Ausführung sowie Instandhaltung (Entwicklung und Unterhaltung) aufeinander aufbau-en, sodass die Richtlinien auch im Zusammenhang mit weiteren Regelwerken, insbesondere TL-Baumschulpflanzen, ZTV-Baumpflege, ZTV-Pflanzarbeiten, zu verstehen und anzuwenden sind.
Wesentliche Neuerungen und Besonderheiten:
- Bei der Überarbeitung wurden zwei Regelwerke zu einem Werk zusammengeführt.
- Weiterentwicklung von normativen Empfehlungen zu normativen Richtlinien unter Berücksichtigung der formalen Anforderungen an Richtlinien.
- Fokus liegt auf klar definierbaren und überprüfbaren Anforderungen. Entsprechend der formalen Vorgaben für Richtlinien weitgehender Verzicht auf beschreibenden, begründenden, erläuternden Texten.
- Abgleich und Abstimmung auf aktuelle andere Normen und Regelwerke, z. B. DIN 18916, ZTV-Baumpflege, ZTV-Pflanzarbeiten.
- Inzwischen haben viele Themen und Regelungen der bisherigen Empfehlungen in die genannten Werken Einzug erhalten, sodass diese in den neuen Pflanzgrubenrichtlinien nicht erneut aufgegriffen werden. Wiederholungen der Normtexte bzw. von Texten aus anderen Regelwerken wurde auf ein Minimum reduziert.
- Vertragsrechtliche Aussagen sind kein Bestandteil von Richtlinien und sind daher entfallen.
- Präzisierung von Anforderungen, bei denen in der Praxis Anwendungsfehler bekannt sind.
- Anpassung von Inhalten an aktuelle Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis.
- Anpassung der Parameter und Kennwerte für Substrate sowie der entsprechenden Prüfverfahren.
Die FLL informiert die betroffenen Fachkreise sowie die Fachpresse über die Veröffentlichung des Entwurfs (Gelbdruck), der im Mai erscheint. Im Rahmen des offiziellen Einspruchsverfahrens vom 15. Mai 2026 bis zum 31. August 2026 können Interessierte den Gelbdruck gegen eine Schutzgebühr von 15,00 EUR im Online-Shop der FLL bestellen oder per E-Mail anfordern (in**@*ll.de) und ihre Einsprüche geltend machen.
Die Einsprüche sind als solche kenntlich zu machen, nachvollziehbar zu formulieren und der FLL-Geschäftsstelle per E-Mail zuzusenden. Als Arbeitshilfe wird ein Formblatt für eine chronologische Zusammenstellung der Einsprüche zur Verfügung gestellt, welches während der Einspruchsphase im Online-Shop (https://shop.fll.de) und auf der Website der FLL unter https://www.fll.de/die-fll/ bereitsteht. Außerdem gibt es Lese- und Anwendungshinweise, welche Sie unter https://www.fll.de/wp-content/uploads/2026/05/2026-05_Lesehinweise-Gelbdruck-Pflanzgrubenrichtlinien.pdf einsehen können.
Nach dem öffentlichen Einspruchsverfahren wird der zuständige Regelwerksausschuss in einer gesonderten Sitzung alle eingegangenen Stellungnahmen beraten und die Veröffentlichung der neuen Richtlinien abschließen.
