TP-Kunststoffrasen: Das Einspruchsverfahren zu den überarbeiteten Technischen Prüfbestimmungen für Kunststoffrasen startet im November

Das Einreichen von Einsprüchen ist vom 20.11.2023 bis zum 15.01.2024 möglich

Die FLL-Arbeitsgruppe „TP-Kunststoffrasen“ hat ein neues Prüfverfahren zur Bestimmung des Abriebs durch Nutzung an Kunststoffrasenfasern entwickelt. Der Entwurf der Technischen Prüfbestimmungen wurde in englischer Sprache unter dem Titel: „TP-Synthetic Artificial Turf – Technical Conditions of Examination to determine microplastic emmisions due to wear using the Lisson Tretrad machine“ verfasst. Im Anschluss an ein erstes Gelbdruckverfahren, dass im August 2022 endete, wurde der Entwurf der Prüfnorm durch die zuständige Arbeitsgruppe unter der Leitung von Prof. Martin Thieme-Hack weiter überarbeitet und ergänzt.

Der Entwurf der Technischen Prüfbestimmungen basiert auf einem am TFI-Institut für Bodensysteme an der RWTH Aachen e. V. weiterentwickelten Prüfverfahren, durch welches der Abrieb von Kunststoffrasenfasern simuliert und quantifiziert werden kann. Hierbei wird der Kunststoffrasen einer definierten mechanischen Beanspruchung unterzogen und der entstehende Faserabrieb in einem Filtersystem aufgefangen. Zur Anwendung kommt ein modifiziertes Tretradgerät für den Lissontest nach DIN EN ISO 12951, wie es auch für Prüfungen an textilen Bodenbelägen eingesetzt wird. Mit diesem reproduzierbaren Prüfverfahren soll es ermöglicht werden, die Qualität von Kunststoffrasensystemen bezogen auf die Emission von Mikroplastik bewerten zu können und somit einen Beitrag zu leisten, den Austrag von Mikroplastik zu verringern.

Die FLL informiert hiermit die betroffenen Fachkreise sowie die Fachpresse über die Veröffentlichung des Entwurfs (Gelbdruck), der Mitte November erscheint. Im Rahmen des Einspruchsverfahrens vom 20. November 2023 bis zum 15. Januar 2024 können Interessierte den Gelbdruck gegen eine Schutzgebühr von 15,00 EUR im Online-Shop der FLL bestellen oder per E-Mail anfordern (info@fll.de) und ihre Einsprüche geltend machen.

Die Einsprüche sind als solche kenntlich zu machen, nachvollziehbar zu formulieren und der FLL-Geschäftsstelle per E-Mail zuzusenden. Als Arbeitshilfe wird ein Formblatt für eine chronologische Zusammenstellung der Einsprüche zur Verfügung gestellt, welches während der Einspruchsphase im Online-Shop (https://shop.fll.de) zum Download bereitsteht.

Nach dem öffentlichen Einspruchsverfahren wird die zuständige Arbeitsgruppe in einer gesonderten Sitzung alle eingegangenen Stellungnahmen beraten.

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