Überarbeitung der FLL-Empfehlungen für Baumpflanzungen – Teil 2 geplant

Anregungen für die Überarbeitung können bis zum 15. Mai 2022 eingebracht werden

Bereits seit 2004 ergänzen die ‚Empfehlungen für Baumpflanzungen – Teil 2‘ die Landschaftsbau-Fachnormen. Das Regelwerk definiert Anforderungen an die Standortvorbereitung von Neupflanzungen, Pflanzengrubenbauweisen, Substrate (Pflanzengrubenverfüllung) sowie die Herstellung und den Einbau. 2010 wurde die derzeit noch gültige, fachlich weiterentwickelte Ausgabe veröffentlicht. Die Empfehlungen haben sich in der Praxis bewährt und fanden 2016 auch Eingang in die DIN 18916.

In den letzten Jahren hat die zunehmende Trockenheit Stadt- und Straßenbäumen stark zugesetzt. Vor dem Hintergrund der bereits sichtbaren Schäden und den Vorhersagen der Klima- und Wetterfachleute wird deutlich, dass der Vorbereitung von Baumstandorten zukünftig noch mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden muss. Für das Regelwerk bedeutet dies, dass die definierten Anforderungen und Bauweisen ggf. zu modifizieren sind. Daher wird noch im Frühjahr 2022 durch den zuständigen Regelwerksausschuss (RWA) Baumpflanzungen mit der Überarbeitung begonnen.

Die Fachwelt erhält nun die Möglichkeit, der FLL-Geschäftsstelle Überarbeitungshinweise zu den Empfehlungen mitzuteilen. Konkrete und begründete Textvorschläge zur Überarbeitung des Regelwerkes können bis zum 15. Mai 2022 an die zuständige Fachreferentin Tanja Büttner (t.buettner@fll.de) geschickt werden. Interessierte können zur Aufbereitung ihrer Stellungnahmen unter https://www.fll.de/die-fll/die-fll ein entsprechendes Formblatt downloaden.

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