Fassadensockelempfehlungen: Das Einspruchsverfahren zum überarbeiteten FLL-Regelwerk startet im Oktober 2023

Das Einreichen von Einsprüchen ist vom 16.10.2023 bis zum 15.01.2024 möglich

Das von der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) zuletzt 2012 herausgegebene FLL-Regelwerk „Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung der Übergangsbereiche von Freiflächen zu Ge-bäuden“ ist durch den zuständigen Regelwerksausschuss (RWA) unter der Leitung von Wolf Meyer-Ricks vollständig überarbeitet worden.

Die „FLL-Fassadensockelempfehlungen“ gelten für den Anschluss von Freiflächentypen an unmittelbar ober- und unterhalb der Geländeoberfläche angrenzender Außenwände sowie an Zugängen von Gebäuden.

Zweck dieser Empfehlungen ist die Beschreibung und Darstellung von Anschlüssen der unterschiedlichen Freiflächentypen (z. B. Vegetationsflächen, Wasserflächen, Wege-, Platz-, Terrassenflächen) an die gebräuchlichsten Außenwand- und Sockelkonstruktionen. Sie ermöglichen damit die fachgerechte Planung, Ausführung und Instandhaltung von Übergangsbereichen, wo Freianlagen an Gebäudeteile angrenzen. Zur Verdeutlichung werden eine Vielzahl von technischen Ausführungen in verschiedenen Varianten (Prinzipskizzen) dargestellt.

Bei der 2018 gestarteten Überarbeitung des Regelwerks wurden einige wichtige Aktualisierungen und Ergänzungen vorgenommen. So wurde ein neuer Abschnitt mit allgemeinen Planungsgrundlagen erarbeitet, in dem Aspekte wie Gewerketrennung, Wassereinwirkungen und Krafteinwirkungen im erdberührten Bereich thematisiert werden.
Die Kernthemen Freiflächentypen und deren Bestandteile sowie Außenwandkonstruktionen wurden ausführlich überarbeitet und durch eine neue Gliederung deutlich übersichtlicher gestaltet.

Die FLL informiert hiermit die betroffenen Fachkreise sowie die Fachpresse über die Veröffentlichung des Entwurfs (Gelbdruck), der Mitte Oktober erscheint. Im Rahmen des offiziellen Einspruchsverfahrens vom 16. Oktober 2023 bis zum 15. Januar 2024 können Interessierte den Gelbdruck gegen eine Schutzgebühr von 15,00 EUR im Online-Shop der FLL bestellen oder per E-Mail anfordern (info@fll.de) und ihre Einsprüche geltend machen.

Die Einsprüche sind als solche kenntlich zu machen, nachvollziehbar zu formulieren und der FLL-Geschäftsstelle per E-Mail zuzusenden. Als Arbeitshilfe wird ein Formblatt für eine chro-nologische Zusammenstellung der Einsprüche zur Verfügung gestellt, welches während der Einspruchsphase im Online-Shop (https://shop.fll.de) zum Download bereitsteht.
Nach dem öffentlichen Einspruchsverfahren wird der zuständige Regelwerksausschuss in einer gesonderten Sitzung alle eingegangenen Stellungnahmen beraten.

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