FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur
Nach der erfolgreichen Etablierung der FLL-Baumkontrollrichtlinien hat die FLL in Zusammenarbeit mit den betroffenen Berufs- und Fachverbänden die Inhalte einer bundesweit einheit-lichen Zertifizierungsordnung von Baumkontrolleuren erarbeitet. Ziel ist es, deren Kenntnisstand für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit zu prüfen und zu zertifizieren.
Auf dieser Grundlage bietet die FLL seit März 2007 über ihre kooperierenden Ausbildungsinstitute eine unabhängige Prüfung für erfahrene Mitarbeiter in der Baumkontrolle mit dem Abschluss „FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur” an.
Ausbildungsinstitute
Seminar- und Prüfungstermine
FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur
Zertifizierungen seit 2007
FAQ
Sie wollen FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur werden? - Hier die Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Erfolgreiche Absolventen der genannten Bildungsgänge verfügen über die Kompetenz unter anderem eine fachgerechte Baumkontrolle ausführen zu können. Eine gesonderte FLL-Zertifizierung ist für Sie nicht erforderlich. Sie können auf Wunsch die Ausstellung eines FLL-Zertifikats bei der FLL-Geschäftsstelle beantragen.
Für die Beantragung eines Zertifikats melden Sie sich unter zb*@fl*.de mit den entsprechenden Nachweisen. Die Kosten für die Ausstellung des Zertifikates belaufen sich auf 95,-€ (netto).
Voraussetzungen zur Anerkennung:
beim European Tree Technician
• nach erfolgreicher Prüfung bei einem deutschen EAC-Prüfcenter
• auch rückwirkend ab 2004
beim European Tree Worker
• nach erfolgreicher Prüfung bei einem deutschen EAC-Prüfcenter
• rückwirkend ab 1998 nur mit „Themenfeld Baumbiologie inkl. Basis-VTA“ in Simulation 1 oder ab 1. Verlängerung nach 3 Jahren
• ab 2016 inkl. dem o.g. Themenfeld als Basismodul bzw. als zusätzliches Prüfungsmodul
beim geprüften Fachagrarwirt Baumpflege-Bachelor professional Baumpflege oder geprüfte Fachagrarwirtin Baumpflege-Bachelor professional Baumpflege
• das Prüfungsfach „Baumdiagnose und Baumpflegemaßnahmen“ muss mind. mit „ausreichend“ bestanden sein
beim B. Sc. Arboristik
• nach erfolgreich abgeschlossenem Studium
Ja, wenn Sie sich FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur nennen möchten, müssen Sie eine entsprechende Prüfung ablegen.
Ggf. ist der Besuch eines vorbereitenden Kurses aufgrund Ihrer Vorkenntnisse nicht notwendig.
Der Besuch eines vorbereitenden Kurses ist nicht verpflichtend, wird aber zur optimalen Vorbereitung auf die Prüfung dringend empfohlen. Lassen Sie sich gerne direkt von Ihrem Wunschausbildungsinstitut beraten.
Ja, Sie müssen eine zusätzliche Prüfung zum FLL-Zertifizierten Baumkontrolleur ablegen.
Eine Ausstellung eines FLL-Zertifikates können nur Absolventen eines EAC-Prüfcenters innerhalb Deutschlands beantragen.
Ja, Sie müssen eine zusätzliche Prüfung zum FLL-Zertifizierten Baumkontrolleur ablegen.
Eine Ausstellung eines FLL-Zertifikates können nur Absolventen eines EAC-Prüfcenters innerhalb Deutschlands beantragen.
Ja, wenn Sie sich FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur nennen möchten, müssen Sie eine Prüfung bei einem der mit der FLL kooperierenden Ausbildungsinstitute ablegen.
Eine Anerkennung ist nur für folgende Abschlüsse möglich:
• geprüften Fachagrarwirt / geprüften Fachagrarwirtin Baumpflege
• European Tree Worker (ETW)
• European Tree Technician (ETT)
• ISA Certified Arborist
• Arborist Bachelor
• öffentlich bestellten und vereidigten bzw. geprüften Sachverständigen für die Bereiche Baumpflege/Baumstatik.
Ja, wenn Sie sich FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur nennen möchten, müssen Sie eine Prüfung bei einem der mit der FLL kooperierenden Ausbildungsinstitute ablegen.
Eine Anerkennung ist nur für folgende Abschlüsse möglich:
• geprüften Fachagrarwirt / geprüften Fachagrarwirtin Baumpflege
• European Tree Worker (ETW)
• European Tree Technician (ETT)
• ISA Certified Arborist
• Arborist Bachelor
• öffentlich bestellten und vereidigten bzw. geprüften Sachverständigen für die Bereiche Baumpflege/Baumstatik.
Zur Prüfung kann zugelassen werden, wer
• volljährig ist und
• mindestens ein Jahr in der Baumpflege/Baumkontrolle mit entsprechender Weiterbildung gearbeitet hat.
Die mit der FLL kooperierenden Ausbildungsinstitute werden vor Ihrer Prüfungszulassung entsprechende Nachweise von Ihnen einfordern, z.B.:
• Tätigkeitsnachweis des Arbeitgebers
• bei Selbstständigen Nachweis von Referenzen durch Auftraggeber
Der Besuch eines vorbereitenden Kurses ist nicht verpflichtend notwendig, wird aber zur optimalen Vorbereitung auf die Prüfung dringend empfohlen. Lassen Sie sich gerne direkt von Ihrem Wunschausbildungsinstitut beraten.
Die FLL arbeitet mit mehreren Ausbildungsinstituten zusammen, welche die Prüfung zum FLL-Zertifizierten Baumkontrolleur nach einem standardisierten Verfahren durchführen. Auf unserer Webseite finden Sie eine Auflistung aller Institute, die die Prüfung zum FLL-Zertifizierten Baumkontrolleur anbieten.
Bitte wenden Sie sich direkt an Ihr Wunschausbildungsinstitut.
Die Kosten für die Prüfung zum FLL-Zertifizierten Baumkontrolleur werden von den ausbildenden Instituten festgelegt und erhoben. Sie variieren je nach Schulungsangebot, Intensität und Dauer sowie Unterkunfts- und Verpflegungspauschalen. Leistungen und Service der FLL-Service GmbH beim Zertifizierungsprozess sind in den Prüfungskosten der Institute bereits enthalten.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlich-theoretischen und einem mündlich-praktischen Teil.
Folgende Themenbereiche sind Gegenstand der Prüfung:
• rechtliche Grundlagen der Baumkontrolle;
• Baumbiologische Grundlagen der Baumkontrolle (einschließlich Baumartenkenntnis);
• Erkennen von Schäden und Schadsymptome, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen;
• Einschätzen von Schäden und Schadsymptome nach Art und Umfang sowie Gefährdungspotential;
• Praktische Durchführung der Baumkontrolle;
• Festlegung des Handlungsbedarfs (einschl. Kontrollintervall und Festlegung von Baumpflegemaßnahmen gemäß ZTV-Baumpflege).
Sie erhalten am Prüfungstag einen Prüfungsbogen mit 50 Fragen/Aufgaben, die schriftlich innerhalb von 60 Minuten zu beantworten sind. Für einen Teil der Fragen stehen Ihnen vorformulierte Antworten zur Auswahl (Multiple-Choice), die restlichen Aufgaben sind „frei“ zu beantworten.
Gegenstand der praktisch-mündlichen Prüfung ist die Durchführung einer Baumkontrolle, bei der
• eine ausreichende Anzahl an Schadsymptomen gemäß Baumkontrollrichtlinien an vier unterschiedlichen Bäumen erkannt werden muss;
• Erkennung der für die Verkehrssicherheit und Maßnahmenableitung wesentlichen Defektsymptome.
Für die praktisch-mündliche Prüfung stehen, inklusive Prüfungsgespräch, 45-60 Minuten zur Verfügung.
Auch der praktisch-mündliche Prüfungsteil ist eine Einzelprüfung. Jeder Prüfungsteilnehmende beurteilt die Prüfungsbäume eigenständig ohne Absprachen mit den anderen Teilnehmenden.
Üblicherweise gehen die Kandidaten jedoch gruppenweise an die Bäume heran. Das anschließende Prüfungsgespräch zwischen Prüfungsteilnehmenden und Prüfungskommission findet einzeln statt.
In der Regel finden diese an zwei unterschiedlichen Tagen statt. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem gewünschten Ausbildungsinstitut.
Die Prüfung wird durch eine Prüfungskommission abgenommen. Die Prüfungskommission besteht aus jeweils zwei durch die FLL anerkannte Prüfer. Die Prüfungskommission entscheidet einstimmig und ist nur beschlussfähig, wenn beide Mitglieder anwesend sind.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in beiden Prüfungsteilen (theoretisch-schriftliche und praktisch-mündliche Prüfung) jeweils mind. 50 % der erreichbaren Punktzahl erzielt wurde.
Beim praktisch-mündlichen Prüfungsteil dürfen die wesentlichen verkehrssicherheitsrelevanten Defektsymptome nicht übersehen werden und oder keine grundlegend falschen bzw. überzogenen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit vorgeschlagen werden. Unabhängig von der erreichten Punktzahl können die beiden vorgenannten Punkte auch dazu führen, dass die Prüfung nicht bestanden ist.
Üblicherweise wird den Prüfungsteilnehmenden nach Abschluss beider Prüfungsteile das Gesamtergebnis bekannt gegeben. Bei bestandener Prüfung erhalten die Absolventen unmittelbar eine Mappe mit Zertifikat und ID-Card, die eine erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung bestätigen.
Ja, der nicht bestandene Prüfungsteil kann nachgeholt werden. Dies muss innerhalb der nächsten zwei Jahre erfolgen. Andernfalls müssen beide Prüfungsteile erneut absolviert werden.
Ja, der nicht bestandene Prüfungsteil kann nachgeholt werden. Dies muss innerhalb der nächsten zwei Jahre erfolgen. Andernfalls müssen beide Prüfungsteile erneut absolviert werden.
Auf den Prüfungsbögen der theoretisch-schriftlichen Prüfung können Sie Ihr Einverständnis geben, dass Ihr Name auf den Internetseiten der FLL in einer Liste der FLL-Zertifizierten Baumkontrolleure veröffentlicht wird. Die Ausbildungsinstitute geben diese Information an die FLL weiter.
Sie sind bereits FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur und wollen ihre Zertifizierung aktuell halten? - hier die Antworten auf häufig gestellte Fragen
Eine erfolgreich abgelegte Prüfung gemäß Zertifizierungsordnung „FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur“ führt zum Abschluss FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur.
Gemäß FLL-Baumkontrollrichtlinien müssen Baumkontrolleure Ihre fachlichen Kenntnisse regelmäßig vertiefen. Somit müssen FLL-Zertifizierte Baumkontrolleure regelmäßig Fortbildungen besuchen.
Die Ausbildungsinstitute, welche auch die Prüfung zum FLL-Zertifizierten Baumkontrolleur anbieten, führen auch regelmäßig Kurse und Lehrgänge zu verschiedensten Themen der Baumpflege und Baumkontrolle durch. Informieren Sie sich gerne direkt bei unseren Kooperationspartnern.
Darüber hinaus ist es ratsam sich auf Fachveranstaltungen über Neuerungen und aktuelle Themen zu informieren. Geeignete Veranstaltungen sind zum Beispiel die jährlich stattfindenden:
• FLL-Verkehrssicherheitstage (Falkensee, Bonn)
• Deutsche Baumpflegetage (Augsburg)
• Nordische Baumpflegetage (Rostock-Warnemünde)
• Dresdener StadtBaumtage (Dresden)
• Baum- und Boden Seminar (Jena)
• Baumpraxis Schloss Dyck (Jüchen)
• Osnabrücker Baumpflegetage (Osnabrück)
Nachweise über die Teilnahme sollten Sie sicher aufbewahren. Einige Auftraggeber verlangen diese regelmäßig.
Bisher müssen Sie bei der FLL keine Nachweise einreichen.
Nein, bisher gibt es keine Re-Zertifizierung.
Allerdings ist für das Jahr 2025 die Einführung einer Re-Zertifizierung geplant. Detaillierte Informationen werden rechtzeitig durch die FLL bekanntgegeben.
Sie möchten mehr über die Qualität und den Standard der Zertifizierung von FLL-Zertifizierten Baumkontrolleuren wissen? - hier die Antworten auf häufig gestellte Fragen
Für den theoretisch-schriftlichen Prüfungsteil steht ein Fragenpool von über 500 Fragen zur Verfügung, welche die relevanten Themengebiete umfassen. Der Fragenpool wird regelmäßig durch eine FLL-Arbeitsgruppe geprüft und aktualisiert. Die Fragen stützen sich auf die gültigen Regelwerke Baumkontrollrichtlinien, ZTV-Baumpflege sowie das notwendige Fachwissen.
Die Prüfungskommission ist für die Auswahl von mindestens vier geeigneten Prüfungsbäumen für den praktisch-mündlichen Prüfungsteil verantwortlich.
Liegen wesentliche verkehrssicherheitsrelevante Defektsymptome vor, werden diese samt zugehöriger Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit im entsprechenden Referenzbogen vermerkt.
Die Prüfungsunterlagen und das Zertifikat werden durch die FLL erstellt.
Aus dem Fragenpool werden nach dem Zufallsprinzip Prüfungsbögen für den theoretisch-schriftlichen Prüfungsteil generiert.
Die Ausbildungsinstitute, welche die Prüfung durchführen, erhalten wenige Tage vor der Prüfung einen versiegelten Umschlag mit den entsprechenden Prüfungsbögen, den dazugehörigen Lösungen sowie den Zertifikaten und ID-Cards.
Die ausgewerteten Prüfungsbögen werden einbehalten und für zwei Jahre vom Ausbildungsinstitut archiviert.
Für die Durchführung der Prüfungen gilt die Zertifizierungsordnung „FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur“. Zur Einhaltung der in dieser Zertifizierungsordnung gesetzten Standards überwacht die FLL die Prüfungsverfahren durch Entsendung von Supervisoren. Diese melden Verstöße und eventuelle Täuschungsversuche der FLL. Supervisoreneinsätze erfolgen auf Veranlassung der FLL und werden nicht vorab angekündigt.
Die Prüfer müssen gemäß Zertifizierungsordnung sachkundig sein und eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung im Bereich der Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen aufweisen. Die Prüfer werden von der FLL auf Antrag zugelassen.
Die letztendliche Sicherstellung der Qualifikation eines Prüfers obliegt dem Ausbildungsinstitut. Dieses bestätigt, dass die Prüfer die o.g. Anforderungen erfüllen. Die FLL fordert ggf. entsprechende Nachweise zur Qualifikation an, bevor Sie diese anerkennt.
Sie möchten Prüfungen zum FLL-Zertifizierten Baumkontrolleur anbieten? - hier die Antworten auf häufig gestellte Fragen
Für die Aufnahme als Kooperationspartner zur Durchführung der Prüfungen müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
• Sie müssen eine Prüfungskommission aus zwei zugelassenen Prüfern stellen können. Die Prüfer müssen gemäß Zertifizierungsordnung sachkundig sein und eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung im Bereich Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen aufweisen;
• Sie müssen in der Lage sein, durch ein entsprechendes Schulungsangebot, die Prüfungskandidaten kompetent auf die Prüfung vorzubereiten;
• Sie müssen in der Lage sein, die notwendige Infrastruktur (Raum, Prüfungsbäume, organisatorische Abwicklung der Prüfungsanmeldung) zur Verfügung stellen zu können.
• Sie sollten bereits Erfahrungen bei der Durchführung von Schulungen, Lehrgängen und Prüfungen haben.
Die FLL entscheidet auf Antrag über die Aufnahme als kooperierendes Ausbildungsinstitut.
Folgende Kosten fallen für Sie als Ausbildungsinstitut im Rahmen einer Kooperation an:
• Einmalige Aufnahmegebühr in der Höhe von 1.000,- Euro (netto);
• Ausstellung der Prüfungsunterlagen inkl. Zertifikate und ID-Cards sowie Auflistung und Pflege der FLL-Zertifizierten Baumkontrolleure auf der FLL-Website 80,- Euro (netto) je Prüfungsteilnehmenden, ab 01.04.2024 95,- Euro (netto);
• Ersatz von Zertifikaten (bei Verlust, durch das Institut fehlerhaft übermittelte Daten) 50,- Euro netto, ab 01.04.2024 60,- Euro (netto);
• Ausstellung von Zertifikaten und ID-Cards im Rahmen der Anerkennung gleichwertiger Abschlüsse (ETW, ETT, Fachagrarwirt Baumpflege, B. Sc. Arboristik) 50,- Euro (netto), ab 01.04.2024 95,- Euro (netto);
• Bei einer Absage von Prüfungen durch das Ausbildungsinstitut werden die bis dahin bei der FLL entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
Zu den Leistungen der FLL gehören insbesondere Organisation, Betreuung, Überwachung, Verwaltung und Marketing im Rahmen des Zertifizierungsprozessen:
• Erarbeitung und Weiterentwicklung der Zertifizierungsordnung und des Fragenpools;
• Bereitstellung der Prüfungsunterlagen;
• Finanzierung des Supervisoreneinsatzes;
• Organisation von Abstimmungsgesprächen zwischen FLL, Ausbildungsinstituten und Supervisoren;
• Ausstellung von Zertifikaten, ID-Cards;
• Auflistung der FLL-Zertifizierten Baumkontrolleure auf der FLL-Website;
• Ausstellung von Anerkennungen;
• Ersatz von Zertifikaten
Für Ihre Leistungen erhält die FLL von den Ausbildungsinstituten einen anteiligen Beitrag der Prüfungskosten.
Bitte richten Sie Ihre Anfrage an
zb*@fl*.de
Die Bearbeitungsdauer der Anträge kann je nach Ausgangsvoraussetzung variieren. Bitte kalkulieren Sie eine Bearbeitungszeit von mindestens 8 Wochen ein.
Sie sind bereits als Ausbildungsinstitut Kooperationspartner der FLL ? - hier die Antworten auf häufig gestellte Fragen
Nein
Bitte teilen Sie uns Ihre geplanten Prüfungstermine und -orte zum Jahresanfang, spätestens aber 4 Wochen vor dem Prüfungstermin per Mail an zb*@fl*.de mit.
Die Angabe des genauen Prüfungsortes (Gebäude, Raum), Prüfungsbeginn, Benennung der Prüfungskommission sowie vollständige Daten der Teilnehmenden müssen der FLL 14 Tage vor der Prüfung schriftlich über die o.g. E-Mail Adresse mitgeteilt werden.
Die Prüfungsunterlagen erhalten Sie wenige Tage (i.d.R. 3 - 5 Tage) vor der Prüfung.
Der Besuch eines Supervisors wird Ihnen nicht vorab angekündigt. Sollte ein Supervisor an der Prüfung teilnehmen, wird er rechtzeitig vor Prüfungsbeginn vor Ort sein.
Bitte richten Sie Ihren Antrag zur Anerkennung von Prüfern per Mail an zb*@fl*.de . Zur schnelleren Bearbeitung bitten wir Sie, entsprechende Nachweise direkt beizufügen. Bitte kalkulieren Sie für die Bearbeitung mindestens 2 Wochen ein.
Die Prüfungskommission, welche die Prüfung zum FLL-Zertifizierten Baumkontrolleur durchführt, entscheidet über die Zulassung des Prüfungsteilnehmenden.
Bei Unsicherheiten unterstützt die FLL die Ausbildungsinstitute/Prüfkommission bei der Entscheidung. Eventuelle Anfragen sollten frühzeitig vorm Prüfungstermin bei der FLL vorliegen.
Der Prüfungsteilnehmende versichert mit Unterschrift, dass er die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Die prüfenden Ausbildungsinstitute müssen die Nachweise zum Erfüllen der Zulassungsvoraussetzungen gemäß Zertifizierungsordnung am Prüfungstag zur Einsichtnahme durch Supervisoren bereithalten.
Die FLL entscheidet auf Grundlage des Antrags des Ausbildungsinstitutes und entsprechender Nachweise über die Anerkennung von Prüfern.
Ja, anerkannte Prüfer können für mehrere Ausbildungsinstitute Prüfungen durchführen. Sie müssen jedoch vorher bei der FLL gemeldet werden, sodass die Anerkennung mehreren Ausbildungsinstituten zugeordnet wird.
Bitte teilen Sie uns spätestens zwei Wochen nach der Prüfung die Prüfungsergebnisse auf Grundlage des aktuellen Meldeformulares mit.
Die ausgewerteten Prüfungsbögen müssen einbehalten und für zwei Jahre archiviert werden.
Die FLL bietet regelmäßig einen Erfahrungsaustausch der kooperierenden Ausbildungsinstitute an, um eventuelle Verbesserungen und Weiterentwicklungen des Zertifizierungsablaufes vornehmen zu können.
Die Supervisoren protokollieren die Ergebnisses Ihres Einsatzes und informieren die FLL entsprechend. Bei eventuellen Auffälligkeiten erfolgt eine ausführliche Rücksprache zwischen Supervisor und FLL. Das Ausbildungsinstitut wird durch das Protokoll und eventuelle Gespräche über die Ergebnisse informiert.
Anerkennung:
Voraussetzungen zur Anerkennung des FLL-Zertifizierten Baumkontrolleurs
für vergleichbare Abschlüsse
Voraussetzungen zur Anerkennung des "European Tree Worker" als FLL-zertifizierter Baumkontrolleur.
ETW können auf Wunsch das FLL-Zertifikat inkl. ID-Card erhalten, sofern sie ihre Prüfung bei einem dt. EAC-Prüfungscenter
- rückwirkend ab Einführung des Abschlusses im Jahr 1998 inkl. des Themenfeldes Baumbiologie inkl. Basis-VTA in Simulation 1 oder ohne dieses Themenfeld ab der 1. Verlängerung aufgrund ihrer damit verbundenen 3-jährigen Berufspraxis bzw.
- zukünftig (ab 2016) inkl. dem o.g. Themenfeld als Basismodul bzw. als zusätzliches Prüfungsmodul erfolgreich abgelegt haben (werden).
ETT können auf Wunsch auch rückwirkend ab Einführung des Abschlusses im Jahr 2004 aufgrund ihrer damit verbundenen Berufserfahrung das FLL-Zertifikat inkl. ID-Card erhalten, sofern sie ihre Prüfung bei einem dt. EAC-Prüfungscenter erfolgreich abgelegt haben.
Voraussetzungen zur Anerkennung des "Fachagrarwirt Baumpflege/-sanierung" als FLL-zertifizierter Baumkontrolleur
Erfolgreich geprüfte Fachagrarwirte Baumpflege/Baumsanierung können auf Wunsch auch rückwirkend ab Einführung des Abschlusses im Jahr 1990 aufgrund ihrer damit verbundenen Berufserfahrung das FLL-Zertifikat inkl. ID-Card erhalten, wenn sie im Prüfungsfach „Ursachen und Erkennungsmerkmale von Baumschäden, Baumschadensdiagnose“ mindestens ein "ausreichend" (50% nach europäischem Notenschlüssel) erreicht haben.
Voraussetzungen zur Anerkennung des "Bachelor of Science der Arboristik" als FLL-zertifizierter Baumkontrolleur
Erfolgreiche Absolventen können auf Wunsch das FLL-Zertifikat inkl. ID-Card ohne gesonderten Praxisnachweis erhalten, da dieser über das Pflichtpraktikum und die vielen praktischen Seminarübungen innerhalb des 3-jährigen Studiums abgedeckt sind.
Sie haben Fragen?
Wenden Sie sich für Fragen an: zb*@fl*.de