FLL-Regelwerksausschuss „Abrechnung von Bauvorhaben“: Einspruchsverfahren zum überarbeiteten FLL-Regelwerk startet im März 2024

Das Einreichen von Einsprüchen ist vom 18. März bis zum 17. Juni 2024 möglich

Das FLL-Regelwerk „Empfehlungen für die Abrechnung von Bau-vorhaben im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau“, welches als ein Leitfaden für Auftragnehmer als auch Auftraggeber im Umgang mit Abrechnungen und Rechnungsprüfungen genutzt werden kann, wurde durch den zuständigen Regelwerksausschuss unter der Leitung von Prof. Dr. Ulrich Kias seit 2020 vollständig überarbeitet.

Neben den aktualisierten Vorschriften aus der VOB sind in der neuen Ausgabe der „Abrechnung von Bauvorhaben“ nun auch die Vorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) für den Bauvertrag nach den §§ 650a ff aufgeführt. Diese seit 2018 eingeführten Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches gelten für alle Bauleistungen und damit für auch für Verträge welche die VOB/B vereinbart haben.

Bei den Schritten zur Abrechnung, gerade bei der Datenerfassung durch Aufmaß und bei der Mengenberechnung, haben in den letzten Jahren große technische Entwicklungen stattgefunden, die in den aktualisierten Empfehlungen berücksichtigt werden. Neben den klassi-schen manuellen Methoden, wie dem Aufmaß mit Messrad und Bandmaß, erlangen die digitalen Aufmaß-Methoden mit Totalstation und Roverstab (GPS) sowie Aufmaße mittels La-serscanning (auch drohnenbasiert) immer größere Bedeutung bei der Abrechnung von Bau-vorhaben.

Bei den Erläuterungen zum Aufstellen der Rechnung wurden die bisherigen Abschnitte „Änderungen und Ergänzungen“, „Rechnung“, „Abschlagsrechnung“ und „Schlussrechnung“ nun um die wichtigen Abschnitte „Teilschlussrechnung“ und „Fälligkeit und Fristen“ ergänzt.
Die FLL informiert hiermit die betroffenen Fachkreise sowie die Fachpresse über die Veröffentlichung des Entwurfs (Gelbdruck), der Mitte März erscheint. Im Rahmen des offiziellen Einspruchsverfahrens vom 18. März 2024 bis zum 17. Juni 2024 können Interessierte den Gelbdruck gegen eine Schutzgebühr von 15,00 EUR im Online-Shop der FLL bestellen oder per E-Mail anfordern (info@fll.de) und ihre Einsprüche geltend machen.

Die Einsprüche sind als solche kenntlich zu machen, nachvollziehbar zu formulieren und der FLL-Geschäftsstelle per E-Mail zuzusenden. Als Arbeitshilfe wird ein Formblatt für eine chronologische Zusammenstellung der Einsprüche zur Verfügung gestellt, welches während der Einspruchsphase im Online-Shop (https://shop.fll.de) zum Download bereitsteht.

Nach dem öffentlichen Einspruchsverfahren wird der zuständige Regelwerksausschuss in einer gesonderten Sitzung alle eingegangenen Stellungnahmen beraten und die Überarbei-tung der „Empfehlungen für die Abrechnung von Bauvorhaben im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau“ abschließen.

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